Frankenthal – Am Dienstag, 2. Mai 2017, wurden zum dritten Mal Testkäufe zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Frankenthal durchgeführt. Im Vergleich zum Vorjahr fiel das Resultat der Testkaufaktion etwas schlechter aus.
Das freiwillige Käuferteam – bestehend aus zwei minderjährigen Schülern der höheren Berufsfachschule, Bereich „Polizeidienst und Verwaltung“ – machte sich auf den Weg, um an fünf verschiedenen Verkaufsstellen hochprozentige Alkoholika zu kaufen. Begleitet wurden sie hierbei von der Polizei, Angestellten des kommunalen Vollzugsdienstes und einer Mitarbeiterin vom Kinder und Jugendbüro.
Das Ergebnis fiel wie folgt aus: Drei Verkäuferinnen bzw. Verkäufer untersagten den 17-jährigen Testkäufern den Kauf, nachdem sie sich den Personalausweis zeigen ließen. Lediglich zwei Kassiererinnen bzw. Kassierer genehmigten den Kauf und verlangten auch keinen Ausweis. In diesem Fall wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Um die Einhaltung des Gesetzes zu beobachten, sind auch weitere Testkäufe in Frankenthal vorgesehen. Für diese erhoffen Polizei, Kinder- und Jugendbüro und Vollzugsdienst, dass dem Verkaufspersonal ihre hohe Verantwortung beim Schutz der Jugendlichen bewusst ist.
Allgemeine Informationen zum Jugendschutzgesetz:
Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen, wie zum Beispiel unangemessenem Alkoholkonsum und Nikotinkonsum schützen. Die Bestimmungen zu Alkoholabgabe und Alkoholkonsum regeln, ab welchem Alter welcher Alkohol gekauft und konsumiert werden darf.
Wer unter 16 Jahren ist, darf keine alkoholhaltigen Getränke, wer unter 18 Jahren ist keine branntweinhaltigen Getränke kaufen und konsumieren. Das gleiche gilt für Tabakwaren.