Neustadt an der Weinstraße – Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat per Allgemeinverfügung das Befahren des Glans mit Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb (Boote, insbesondere Kanus) zwischen der Mündung der Lauter in den Glan in der Stadt Lauterecken und der Ortsgemeinde Odenbach wegen akuter Gefährdung für Leben und Gesundheit sämtlicher Bootsfahrer bis zum Jahresende untersagt. An zahlreichen Bäumen können jederzeit auch ohne erkennbare äußere Einwirkung dicke Äste oder Baumkronen abbrechen. Ebenso können ganze Bäume abbrechen und ins Gewässer stürzen. Die sofortige Vollziehung der Verfügung wurde im öffentlichen Interesse angeordnet.
Unterhalb der Brücke über den Glan in der Ortsgemeinde Odenbach ist der Glan für Kleinfahrzeuge wieder befahrbar.
Der Glan wird zwischen der Einmündung der Lauter bis unterhalb des Wehrs in Odernheim als Wasserwanderweg beworben und intensiv durch geübte und ungeübte Kanufahrer benutzt. Die Ufer des Glans sind im betroffenen Bereich beidseitig mit Bäumen bewachsen. Durch extensive Unterhaltung des Gehölzsaums hat sich ein überalterter Baumbestand mit verschiedenen Schadbildern an den Bäumen entwickelt.
Die SGD Süd hatte daher ein Bewirtschaftungskonzept des uferbegleitenden Baumbestandes unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Aspekte und der Belange des Kanutourismus in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse des Bewirtschaftungskonzeptes in Form eines Sachverständigengutachtens liegen seit 27. März 2017 vor. Danach besteht am Glan zwischen der Mündung der Lauter in den Glan in der Stadt Lauterecken und der Kreisgrenze vor Meisenheim bei 76 Bäumen eine sehr hohe Versagenswahrscheinlichkeit. Auch ohne erkennbare äußere Einwirkung können jederzeit dicke Äste, Baumkronen oder auch der gesamte Baum abbrechen und ins Gewässer stürzen. Bis zur Beseitigung dieser Gefahren besteht eine akute Gefährdung für Leben und Gesundheit sämtlicher Bootsfahrer.
Die SGD Süd hat Ende April zwischen Odenbach und Kreisgrenze 14 Gefahrenbäume beseitigt, eine weitergehende Bearbeitung der verbleibenden 62 Gefahrenbäume in Richtung Lauterecken (Abschnitt 1 und 2) wurde vom Verwaltungsgericht Neustadt mit Beschluss vom 10. Mai 2017 auf Antrag des BUND Rheinland-Pfalz e.V. untersagt.
Die Allgemeinverfügung ist hier veröffentlicht und liegt bei der SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft Abfallwirtschaft Bodenschutz Kaiserslautern, Fischerstraße 12, Zimmer 502 aus.