Karlsruhe – Um die Städte und Gemeinden bei der überörtlichen Aufgabenwahrnehmung der Gemeindefeuerwehren zu unterstützen, hat der Kreistag Richtlinien zur Förderung des Feuerlöschwesens beschlossen, die letztmals im Jahr 1999 angepasst wurden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 hatte das Gremium die Verwaltung beauftragt, die Richtlinien zeitgemäß zu überarbeiten. In seiner jüngsten Sitzung vom 18. Mai beschloss der Kreistag die aktuelle Fassung. Ein deutlicher Schwerpunkt der neuen Regelungen liegt bei einer breit gefächerten Förderung des Ehrenamtes innerhalb der Feuerwehren. Neben der überörtlichen Aus- und Fortbildung sollen künftig vor allem interkommunale Maßnahmen der Personalwerbung und Brandschutzaufklärung gezielt gefördert werden. Die Unterstützung durch den Landkreis erfolgt in finanzieller Form, vor allem aber auch durch die Erfüllung organisatorischer Aufgaben. Bewährt hat sich die überörtliche Feuerwehrbedarfsplanung, die im Jahr 2000 durch den Kreisbrandmeister erstellt und seither den jeweiligen Erfordernissen entsprechend angewandt wurde. Diese Regelung wird deshalb beibehalten. Neuerungen gibt es dagegen bei den Investitionszuweisungen an die Städte und Gemeinden bei der Beschaffung von überörtlich notwendigen Sonderfahrzeugen. Die Höhe der Zuwendung betrug bisher in der Regel 25 % der Beschaffungskosten und war von den Ausstattungswünschen der Städte und Gemeinden abhängig. Künftig orientieren sich die Zuweisungen an den Zuwendungsrichtlinien des Landes Baden-Württemberg. Damit wird sichergestellt, dass unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen für die einzelnen Beschaffungen örtlich bedingte Kostensteigerungen allein zu Lasten des Bestellers gehen. In Kraft treten die neuen Regelungen rückwirkend zum 01.01.2017.
Weiterhin Unterstützung leistet der Landkreis auch den Tageselternvereinen. Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Sie ist gesetzlich eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung wie die Kindertageseinrichtungen. Diese Plätze werden auch bei der Kindergartenplanung in den Städten und Gemeinden als eine Alternative zu einem institutionellen Kindergartenplatz mit berücksichtigt. Im Landkreis Karlsruhe wurde der Ausbau der Kindertagespflege den von der Landesregierung initiierten und als freie Träger der Jugendhilfe anerkannten beiden Tageselternvereinen Bruchsal und Ettlingen (TEV) übertragen. 257 Tagesmütter betreuen 722 Kinder unter drei Jahren und 320 Kinder über drei Jahren. Neun Tagespflegepersonen, die nicht Mitglied der TEV`s sind, werden vom Jugendamt betreut. In einer Strukturkommission Kindertagespflege tauschen sich Vertreter der Kommunen, die Vorstände der Tageselternvereine und Vertreter des Landkreises aus, klären Fragen der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren und gestalten die einheitliche Förderung der beiden Tageselternvereine aus. Im Zuge der Haushaltsberatungen 2017 wurde die Verwaltung beauftragt, das derzeitige Modell zur Förderung der Tageselternvereine grundsätzlich zu überprüfen. Der Kreistag nahm in seiner jüngsten Sitzung den Bericht der Verwaltung über die Arbeit der Tageselternvereine zur Kenntnis und beschloss auf Empfehlung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses wie auch des Verwaltungsausschusses, am bisherigen Fördermodell festzuhalten. Das bedeutet, dass der Landkreis und die Kommunen eine jeweils hälftige Finanzierung der Tageselternvereine nach Abzug des Landeszuschusses und des FAG-Anteils vornehmen. Für das aktuelle Haushaltsjahr beträgt der Abmangelbetrag des Kreises somit 415.552 EUR. „Damit kommt der Landkreis Karlsruhe seiner Grundversorgung und seiner Ausgleichsfunktion nach und unterstützt gleichzeitig die Städte und Gemeinden, den weiteren Ausbau von Kindertagesplätzen voranzubringen“, fasste Landrat Dr. Christoph Schnaudigel zusammen, der die Arbeit der Tageselternvereine ausdrücklich lobte.