Karlsruhe – Um die Stadtbahn-Schienenhaltepunkte im Landkreis Karlsruhe barrierefrei zu gestalten, hat die Albtal-Verkehrsgesellschaft (AVG) ein Ausbauprogramm vorgelegt, über das der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung vom 18. Mai 2017 beraten hat. Er nahm zur Kenntnis, dass die Ausbauten im Jahr 2018 beginnen und sich über den Zeitraum von zehn Jahre erstrecken. Ziel ist es, dass im Jahr 2028 die meisten der 136 Schienenhaltepunkte in den Landkreiskommunen barrierefrei sind. Dazu wird sich der Landkreis an den Umbaukosten mit insgesamt rund 14,4 Mio EUR beteiligen und im Jahr 2018: 92.000 EUR, 2019: 807.000 EUR und ab dem Jahr 2020 jährlich 1,5 Mio EUR aus Kreismitteln beisteuern – vorbehaltlich der jährlichen Haushaltsberatungen.
Landrat Dr. Christoph Schnaudigel betonte, dass es sich bei der vorliegenden Ausbauplanung lediglich um einen Rahmenplan handelt und jede einzelne Maßnahme einer konkreten vertraglichen Vereinbarung bedarf, die zwischen der AVG, dem Landkreis und der jeweiligen Kommune abzuschließen ist. Zudem gelte es, in der Mustervereinbarung noch verschiedene Regelungen zu konkretisieren, beispielsweise bei den Zuständigkeiten beim Schienenpersonennahverkehr, für den das Land Baden-Württemberg verantwortlich ist, bei den förderfähigen Kosten und Deckelung der Planungskosten oder bei der Abgrenzung zu laufenden Infrastrukturkosten. Ebenso müssen die Bauleistungen klar definiert werden, da von der kommunalen Seite nur Maßnahmen finanziert werden können, die tatsächlich zur Erlanung der Barrierefreiheit notwendig sind. Ebenfalls sollen Regelungen bzgl. der Schlussabrechnung aufgenommen werden, damit abgeschlossene Maßnahmen zukünftig zeitnäher abgerechnet werden können. Vorgesehen ist, dass der Kreistag in seiner Juli-Sitzung Beschluss über die Mustervereinbarung fasst.