Heute (22.05.2017) ist der internationale Tag der biologischen Vielfalt. Für den Zoll eine wichtige Aufgabe: Zum Schutz von Tieren und Pflanzen überwacht er in den internationalen Warenverkehr.
Im Jahr 2016 musste der deutsche Zoll bundesweit 915 Aufgriffe mit insgesamt 63.152 geschützten Tieren und Pflanzen sowie Teile und Erzeugnisse daraus vermerken. Denn die rund 5.600 Tier- und 30.000 Pflanzenarten, die einem besonderen Schutz unterliegen, sind weiterhin akut vom Aussterben bedroht.
Erschreckende Bilder: 24 lebende Landschildkröten, mit Kunststoff umwickelt und mit Klebeband fixiert oder einfach in getragen Socken versteckt, 15 lebende Echsen in der Kleidung vernäht für ihre weite und qualvolle Reise – keine seltenen Funde für den Zoll an deutschen Flughäfen. Der illegale Handel mit lebenden Schildkröten, Echsen, Schlangen gilt weiterhin als lukratives Geschäft mit außerordentlich hohen Gewinnspannen. Oft ist solch ein Transport unter solchen Bedingungen für die Tiere die letzte Reise. Aber auch verantwortungslose Reisende bringen noch viel zu oft geschützte Tiere, Pflanzen oder meist Produkte daraus aus dem Urlaub mit.
„Der deutsche Zoll hat dem Artenschmuggel schon lange den Kampf angesagt. Von unseren vielen Aufgaben ist das eine, die uns bei den Kontrollen an den Flughäfen mit am wichtigsten ist. Sowohl was die Jagd nach organisierten Tätern angeht, als auch die Kontrolle von Reisenden. Also Finger weg von skurrilen Souvenirs oder gar lebenden exotischen Tieren aus fernen Ländern. Das sollte nicht nur eine Frage von Recht und Gesetz sein, sondern auch des persönlichen Gewissens“,
betont Zoll-Chef Uwe Schröder.
Zu der traurigen Bilanz der beschlagnahmten geschützten Tiere und Pflanzen (sowie Teile und Erzeugnisse daraus) des Zolls 2016 zählen unter anderem: 127 Stück Krokodil bzw. Alligator, 290 Stück Schlangen, mehr als 1,3 Tonnen Elfenbein, 3048 Stück Koralle.
Seit dem 4. Februar 2017 unterliegen neue Holzarten den artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es handelt sich unter anderem um Palisanderholz (Dalbergia), das sich vor allem zur Fertigung von Musikinstrumenten und für den Möbelbau eignet. Für Musikinstrumente oder andere Waren aus Palisanderholz ist daher mit Beginn der Unterschutzstellung grundsätzlich eine vom Bundesamt für Naturschutz ausgestellte Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigung erforderlich, wenn diese in die Europäische Union eingeführt oder in ein Drittland ausgeführt werden. Diese Dokumente sind dem Zoll sowohl im Reise-, Fracht- oder Postverkehr vorzulegen. Für Privatpersonen, die mit ihrem Musikinstrument verreisen, gibt es jedoch eine erleichternde Ausnahme. Wenn der Anteil der geschützten Holzarten kleiner als zehn Kilogramm ist, werden keine Dokumente benötigt.
INFOBOX
Eine Auflistung der in den Urlaubsregionen angebotenen geschützten Arten ist unter www.artenschutz-online.de abrufbar.
Weitergehende Informationen zum aktuellen Schutzstatus von Tieren und Pflanzen finden Sie unter www.wisia.de oder www.cites.bfn.de.