Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Anwohnerin handelt genau richtig!
Frankenthal (Pfalz) (ots) – Das vorausschauende Verhalten einer 31-jährigen Frankenthalerin verhinderte womöglich einen Trickbetrug. Nachdem am Sonntagnachmittag, 21.05.2017, gegen 15:20 Uhr, eine weibliche Person am Wohnanwesen der 31-Jährigen klingelte, nach einer Geldspende fragte und diese verwehrt bekam, erbat sie um den Erhalt eines Glas Wasser. Die Bewohnerin folgte der Bitte und reichte ihrem Gegenüber hilfsbereit das erbetene Getränk. Aus ihrem besonnenen Verhalten heraus verwehrte sie jedoch den Zutritt in das Anwesen.
Die 31-Jährige handelte vollkommen richtig. Handeln auch Sie richtig! Lassen Sie auch unter Vorhalt von vermeintlichen Notlagen keine Unbekannten Personen in Ihr Haus. Rufen Sie die Polizei, wenn Ihnen das Verhalten seltsam erscheint. Verständigen Sie wenn möglich Angehörige oder Nachbarn und informieren Sie sie über das Geschehene. Bedenken Sie immer, dass Tricktäter erfinderisch und schauspielerisch begabt sind. Sie reagieren schnell und denken sich immer neue Taktiken aus, um ihr Ziel zu erreichen.
12-Jährige fährt „Pocket Bike“
Frankenthal (Pfalz) (ots) – Im Rahmen der Streifentätigkeit stellte eine Funkstreifenwagenbesatzung hiesiger Dienststelle auf dem Parkplatz eines Großeinkaufsmarktes in der Frankenthaler Straße in Frankenthal am Sonntagnachmittag, 21.05.2017, ein auf einem sog. „Pocket Bike“ fahrendes Kind fest. Das mit Schutzausrüstung und Helm bekleidete Kind drehte im Beisein des Vaters mit dem Fahrzeug ihre Runden, bis die Polizei hinzukam und die Fahrt beendete. Eine Zulassung hatte das „Pocket Bike“ nicht, eine Versicherung fehlte und auch eine entsprechende Fahrerlaubnis konnte das 12-jährige Mädchen logischerweise nicht vorweisen.
Sog. „Pocket Bikes“ sind Kraftfahrzeuge im Sinne verkehrsrechtlicher Bestimmungen und unterliegen zulassungsrechtlicher Vorgaben, sollten diese Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum in Betrieb genommen werden. In Folge dessen ist für diese Fahrzeuge schlussfolgernd auch eine Fahrerlaubnis erforderlich.
Auch wenn der Parkplatz am Sonntag leer war, gilt er dennoch als öffentlicher Verkehrsraum. Gegen das Kind und gegen den Vater wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des damit einhergehenden Duldens eingeleitet.