Ludwigshafen: KVD zieht Bilanz für 2016 – Fast 11.000
 Einsätze und Streifengänge im vergangenen Jahr geleistet

Ludwigshafen – Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat im vergangenen Jahr inklusive der regelmäßigen Streifengänge fast 11.000 Einsätze im gesamten Stadtgebiet geleistet. Das sind durchschnittlich rund 30 Einsatze und Streifegänge pro Tag.

Dabei ahndeten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KVD unter anderem Ordnungswidrigkeiten gegen die Gefahrenabwehrverordnungen, gingen Beschwerden wegen Lärms sowie wegen illegal abgelagerten Mülls nach und begleiteten – gemäß des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes für psychisch Kranke (PsychKG) – Menschen, die für sich und andere eine akute Gefahr darstellten, per Krankentransport in Kliniken. Zudem ist der KVD mit der Polizei an Kontrollen in Gaststätten, Gewerbebetrieben und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beteiligt. Ferner unterstützten die Streifen Polizei und Jugendamt bei Testkäufen, bei denen überprüft wird, ob Waren wie zum Beispiel Zigaretten, Spirituosen, alkoholische Mischgetränke oder auch einige Computerspiele – die von Person erst ab einem gewissen Alter erworben werden dürfen – von Gewerbetreibenden oder ihren Beschäftigten tatsächlich erst an Kundinnen und Kunden im entsprechenden Alter abgegeben werden.

Kämmerer und Ordnungsdezernent Dieter Feid betont, dass der KVD in großem Umfang auch kriminalpräventive Aufgaben wahrnehme und damit einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit und Sauberkeit in Ludwigshafen leiste. „Die Präsenz des Kommunalen Vollzugsdienstes in der Innenstadt und im übrigen Stadtgebiet stärkt das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der auswärtigen Besucherinnen und Besucher durch die zeitnahe Feststellung beziehungsweise Beseitigung von Ordnungsstörungen“, fasst Feid zusammen. Bei diesen Ordnungsstörungen unter der Strafbarkeitsschwelle handelt es sich insbesondere um Wegwerfen von Kleinmüll, Taubenfüttern, Vandalismus, fliegende Händler, freilaufende Hunde, Nichtbeseitigung von Hundekot, Lärm oder wildes Plakatieren. Für die Verfolgung von Straftaten ist einzig die Polizei zuständig. Feid dankt den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des KVD. „Sie leisten einen wertvollen Beitrag für die Stadtgesellschaft.“

„Der Kommunale Vollzugsdienst wurde in den vergangenen Jahren unter der Leitung von Peter Sebastian weiter optimiert“, erklärt Martin Graf, Bereichsleiter Öffentliche Ordnung. Er weist gleichzeitig darauf hin, dass zum Alltag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KVD in den vergangenen Jahren leider vermehrt mangelnder Respekt, Beschimpfungen, Drohungen und sogar tätliche Angriffe gegenüber den Einsatzkräften gehörten. Alle Beleidigungen und Angriffe werden konsequent bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Rund 2.500 Vergehen gegen Gefahrenabwehrverordnungen registriert

Im Zuge der Einsätze entfiel die Mehrzahl geahndeter Verstöße mit zirka 2.500 Vergehen gegen die Gefahrenabwehrverordnungen (Gefahrenabwehrverordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums im öffentlichen Verkehrsraum sowie Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen). Der KVD griff ein, wenn beispielsweise Verstöße gegen das Alkohol- oder Glasflaschenverbot auf dem Berliner Platz vorlagen, auf Grünflächen oder Spielplätzen verbotenerweise geraucht sowie die Anleinpflicht für Hunde außerhalb der besonders dafür vorgesehenen Freilaufflächen ignoriert wurde.

An zweiter Stelle bei der Anzahl der Einsätze rangierten Beschwerden wegen Lärms. In rund 1.300 Fällen gingen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KVD solchen Meldungen nach, versuchten die Ursache der Störung zu lokalisieren und umgehend Abhilfe zu schaffen. In etwa 750 Fällen waren die Einsatzkräfte als Begleitung von Menschen gefordert, von denen für sie selbst oder für andere im Sinne des PsychKGs Gefahr ausging. Die KVD-Streifen wurden von der Polizei angefordert, um die betroffenen Personen in Kliniken zu bringen, wo weitere Behandlungen, psychiatrische Begutachtungen oder auch stationäre Aufnahmen erfolgten. Bei mehr als 600 Kontrollen leistete der KVD Amtshilfe, wenn Polizei und Gewerbeaufsicht Gaststätten kontrollierten. Annähernd 200 Mal registrierten die Streifen im Stadtgebiet illegale Müllablagerungen, über welche die zuständigen Verwaltungsstellen informiert wurden.

Der Großteil der Einsätze konzentrierte sich auf den Innenstadtbereich (Mitte, Süd, Nord-Hemshof, West). In diesen Stadtteilen fielen für den Kommunalen Vollzugsdienst mit zirka 7.600 Ein-sätzen und Streifengängen rund zwei Drittel der Gesamtzahl hier an.

Entsprechend den jeweiligen Einwohnerzahlen war der KVD daher in bevölkerungsreichen Stadtteilen wie Oggersheim (zirka 1.000 Einsätze und Streifengänge) oder Friesenheim (mehr als 700 Einsätze und Streifengänge) häufiger in Aktion als zum Beispiel in Ruchheim (rund 200 Einsätze und Streifengänge).

Stärke des KVD wird auf 32 Stellen angehoben

Seit 1999 gibt es in Ludwigshafen den KVD, an den sich Einwohnerinnen und Einwohner bei akuten Belangen werden können. Er übernimmt die Aufgaben im Zuge der öffentlichen Ordnung, die bis dahin die Polizei wahrgenommen hatte. Der KVD, dessen Einsatzstärke 2013 bereits von 24 auf 28 Stellen angehoben worden war, wird in diesem Jahr noch einmal auf dann insgesamt 32 Stellen aufgestockt. Der KVD ist neben seiner originären Zuständigkeit insbesondere als Dienstleister für die Stadt beziehungsweise für einzelne städtische Bereiche tätig. Seit 2015 ist der KVD in komplett blauen Uniformen unterwegs und mit Digitalfunkgeräten ausgerüstet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zudem mit Mobiltelefonen, Pfefferspray, Handfesseln und Schlagstöcken ausgerüstet. Derzeit sind von den bislang 28 Stellen insgesamt 26 Stellen besetzt, neun Stellen mit Frauen. Die beiden unbesetzten Stellen und die vier neu geschaffenen Stellen in 2017 sollen unverzüglich besetzt werden.

Von April bis Oktober sind Einsatzkräfte von 6 bis 3 Uhr und von November bis März von 6 bis 1 Uhr im Dienst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vollzugsdienstes sind mindestens zu zweit auf Streife, je nach Situation auch zu dritt oder mit zwei Teams à zwei Einsatzkräften.

Zum Aufgabengebiet des KVD gehören insbesondere:

• Unterbringung von psychisch kranken Personen in 
 psychiatrischen Einrichtungen
• Ruhestörungen im privaten Bereich sowie von Gaststätten 
 und Gewerben
• Kontrollen nach der Spieleverordnung und dem
 Nichtraucherschutzgesetz
• Feststellung illegaler Abfallablagerungen
• Überprüfung der Anleinpflicht für Hunde
• Gewerbekontrollen nach der Gewerbeordnung
• Feststellung von Verstöße gegen die Grünlagensatzung der 
 Stadt Ludwigshafen
• Jugendschutzkontrollen
• Waffenkontrollen
• Ladenschlusskontrollen
• Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz
• Überwachung des Raumes bei Bombenfunden
• Nachlasssicherungen
• Schulzuführungen
• Umweltschutzkontrollen
• Schutz privater Rechte nach dem Polizei- und
 Ordnungsbehördengesetz
• Sicherheit bei erlaubnispflichtigen Veranstaltungen auf der 
 Straße sowie Kontrollen von Warenauslagen,
 Straßenlokalen und Verkaufsständen

Befugnisse des KVD:
• Erhebung von Verwarnungsgeldern bei Ordnungswidrigkeiten
• Anordnung der unmittelbaren Ausführung von Maßnahmen
• Betreten von Grundstücken, Räumen, Anlagen und
 Einrichtungen sowie Verkehrsmitteln aller Art
• Identitätsfeststellung
• Anhalten und Festhalten von Personen
• Erteilung von Platzverweisen
• Sicherstellung und Verwahrung von Sachen
• Körperliche Durchsuchung
• Anwendung unmittelbaren Zwangs
• Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen
• Fesselung von Personen