Rheinland-Pfalz – Am 6. Juni startet das Antragsverfahren des EULLa-Programms. Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis 30. Juni 2017 Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und für Maßnahmen zur Förderung des Ökologischen Landbaus stellen.
Die Kreisverwaltungen halten die Antragsformulare vor und erteilen Auskünfte zum Antragsverfahren.
„Mit dem Start des EULLa-Antragsverfahrens haben Landwirte die Möglichkeit, eine Förderung für die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte zu erhalten, wenn sie dabei freiwillig zusätzliche Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie des Landschaftserhalts beachten. Ein Programmteil ist beispielsweise die Förderung des Ökolandbaus . Mit EULLa haben wir ein Förderinstrument geschaffen, das wirtschaftliche Aspekte und den Schutz unserer Umwelt und der Biologischen Vielfalt gleichermaßen in den Blick nimmt. Gemeinsam mit der Landwirtschaft wollen wir die Biotope von Tieren und Pflanzen in unseren Kulturlandschaften erhalten und erweitern“,
sagten anlässlich des Antragsstarts Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken, die gemeinsam für das Förderprogramm zuständig sind.
Die Inhalte des EULLa-Förderprogramms:
Über das Programm EULLa (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) werden insgesamt 16 Teilmaßnahmen einschließlich der Förderung des ökologischen Landbaus sowie 5 Vertragsnaturschutzmaßnahmen gefördert.
Förderanträge können für alle 16 Programmteile gestellt werden:
• Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen,
• Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
• Anlage von Gewässerrandstreifen
• Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
• Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
• Alternative Pflanzenschutzverfahren,
• Umwandlung von Acker in Grünland,
• Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter,
• Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
• Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
• Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
• Vertragsnaturschutz Grünland,
• Vertragsnaturschutz Kennarten,
• Vertragsnaturschutz Acker,
• Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
• Vertragsnaturschutz Streuobst.
Für die 10 landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), steht für Neuanträge ein Finanzplafond von 2,5 Millionen Euro bereit. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind 0,8 Millionen Euro und für den ökologischen Landbau 1,8 Millionen Euro vorgesehen. Falls die eingehenden Anträge das Volumen überschreiten sollten, greifen die neu festgelegten Auswahlkriterien. „Bei einer zu hohen Anzahl von Förderanträgen werden wir anstelle eines „Windhundverfahrens“ mittels transparenter Kriterien eine faire Auswahl sicherstellen und garantieren, dass die verfügbaren Mittel bestmöglich eingesetzt werden“, so Höfken und Dr. Wissing.
Die Maßnahmen sind zugleich Bausteine des neuen Landesprogramms Aktion Grün, zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Landes. Immer mehr Landwirte engagieren sich für den Erhalt unserer Artenvielfalt. Sie sind unsere Partner bei der Aktion Grün. Zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft tragen zum Beispiel Programmteile wie „Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen“ oder „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ bei. Durch die Anlage von Blühstreifen schaffen die Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten und leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft. Eine wichtige Rolle spielt auch die Förderung des Ökolandbaus mit seiner besonders umweltschonenden Produktionsweise. Immer mehr Betriebe sehen aufgrund der ständig steigenden Verbraucher- und Handelsnachfrage eine wachsende Marktchance. Die ökologisch bewirtschaftete Fläche ist in Rheinland-Pfalz seit 2010 um 68 Prozent gestiegen. Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz werden Landwirte und Winzer für Maßnahmen desproduktionsintegrierten Naturschutzes honoriert und bei ihrer wichtigen Arbeit zum Erhalt unserer Kulturlandschaften unterstützt. Hierzu gehören zum Beispiel der Erhalt von artenreichen Feuchtwiesen, Magerweiden oder Halbtrockenrasen durch extensive Bewirtschaftung oder die neue Anlage von Ackerrandstreifen oder Streuobstwiesen. Sie bieten Tier- und Pflanzenarten unserer Agrarlandschaft wichtigen Nahrungs- und Lebensraum.
Eine positive Begutachtung der im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen ist Voraussetzung für die Förderung.
Fragen zum Programm können mit den Beraterinnen und Beratern der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) oder für Naturschutz besprochen werden. Zusätzlich werden in einigen Regionen Informationsveranstaltungen stattfinden, die Termine werden noch bekannt gegeben.
Über Einzelheiten zu den Programteilen können sich Interessenten auf der Internetseite www.eler-eulle.rlp.de bzw. www.agrarumwelt.rlp.de informieren.
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