Bürstadt / Frankfurt am Main – Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ wurden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Bürstadt nahezu 300 Gebäude im Stadtgebiet ermittelt, bei denen der zulässige Lärmgrenzwert überschritten wird und die vor 1974 erbaut wurden. Somit sind diese Häuser nach den gültigen Richtlinien zur Lärmsanierung förderfähig für passiven Schallschutz, zum Beispiel den Einbau von Schallschutzfenstern. Bis 2020 werden die Maßnahmen zum passiven Schallschutz in Bürstadt und Bobstadt durchgeführt.
In den nächsten Tagen erhalten die betroffenen Eigentümer durch ein beauftragtes Ingenieurbüro die erforderlichen Unterlagen, um ihre Teilnahme am Programm anzumelden. Nach Antwort wird zur Beurteilung der Lärmsituation in den Wohnräumen ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Als Resultat erhalten die Eigentümer anschließend eine schalltechnische Objektbeurteilung kostenlos zugeschickt. Auf dieser Basis entscheidet der Eigentümer über eine mögliche Realisierung. Der Bund übernimmt 75 Prozent der förderfähigen Kosten.
Mit dem Bau der Schallschutzwand in Bobstadt wurde in den letzten Tagen begonnen. Die Maßnahme wird bis auf den Bereich des Bahnübergangs voraussichtlich bis Ende September abgeschlossen sein.
Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“
Auf dem 33.500 Kilometer langen Streckennetz der Bahn sind 3.700 Kilometer besonders durch Schienenlärm belastet. Seit 1999 wurden 1.580 Kilometer besonders lärmbelasteter Strecken saniert, 1.180 Ortslagen wurden abgeschlossen, dafür wurden rund 650 Kilometer Schallschutzwände errichtet und in 56.500 Wohnungen Schallschutzfenster eingebaut. Hierfür wurden über eine Milliarde Euro an Bundesmitteln und Mittel der DB ausgegeben.
Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung. Gefördert werden neben Lärmschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert. Der Eigenanteil von einem Viertel der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind.