Kaiserslautern (ots) – Bei einem Polizeieinsatz im östlichen Stadtgebiet sind in der Nacht zu Dienstag vier Polizeibeamte verletzt worden. Ein 42-Jähriger Mann war ausgetickt, und beim Versuch, ihn zu bändigen, kam es zu Widerstandshandlungen.
Gegen Mitternacht ging bei der Polizei der Anruf eines Anwohners aus dem östlichen Stadtgebiet ein, der mitteilte, dass sein Nachbar „durchdrehen“ würde. Nach Angaben des Zeugen warf der Mann Glasflaschen aus dem Fenster seiner Wohnung auf die Straße und zerdepperte weitere Flaschen im Hausflur. Außerdem habe der Nachbar ihn auch mit Glasscherben bedroht, so der Anwohner.
Als die ausgerückte Polizeistreife vor Ort eintraf, konnte der 42-jährige Randalierer nicht angetroffen werden. Seine Wohnungstür stand zwar offen, er selbst war jedoch weit und breit nicht zu sehen.
Den Nachbarn wurden Verhaltenshinweise gegeben, und rund eine Stunde später rief der Zeuge erneut bei der Polizei an und meldete, dass sein Nachbar nun im Hausflur umher rennen, an alle Wohnungstüren klopfen und Drohungen herum schreien würde. Als die Streife diesmal vor Ort ankam, war der Verantwortliche offensichtlich zu Hause. Allerdings öffnete er trotz mehrmaligem Klopfen und Klingeln die Tür nicht. Daraufhin wurde durch eine Bereitschaftsstaatsanwältin wegen Eigen- und Fremdgefährdung das Betreten der Wohnung angeordnet; die Wohnungstür wurde von der Feuerwehr geöffnet.
Der 42-jährige Bewohner hielt sich in einem verschlossenen Zimmer seiner Wohnung auf und stieß durch die verschlossene Tür weitere Drohungen aus. Aufgrund der Unberechenbarkeit des Mannes und seiner Aussagen verschafften sich die Einsatzkräfte Zugang zu dem Zimmer. Hier stürmte der 42-Jährige mit einer Glasflasche in der Hand auf die Polizisten zu und versuchte, sie zu attackieren. Zur Abwehr mussten Pfefferspray und Schlagstock eingesetzt werden. Bevor der Mann fixiert werden konnte, schlug der Randalierer einem Polizeibeamten mit einer Glasflasche auf den Kopf. Insgesamt wurden bei dem Gerangel vier Polizisten verletzt.
Der verantwortliche 42-Jährige, der bereits mehrfach polizeilich aufgefallen ist, stand unter Alkoholeinfluss. Laut Schnelltest hatte er 1,0 Promille in der Atemluft. Der Mann wurde zunächst zur medizinischen Versorgung ins Krankenhaus gebracht und anschließend in die psychiatrische Abteilung verlegt. Gegen ihn wird wegen Körperverletzung, Widerstand und Bedrohung strafrechtlich ermittelt.
Hintergrundinfo:
Seit dem 30.05.2017 ist ein neues Gesetz in Kraft, das bei Fällen von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte härtere Bestrafungen vorsieht. Die neu geregelten Paragraphen im Strafgesetzbuch (insbesondere § 114 StGB) besagen unter anderem, dass nicht nur der Widerstand und tätliche Angriffe bei Vollstreckungshandlungen, sondern auch der Widerstand und tätliche Angriffe bei reinen Diensthandlungen (wie zum Beispiel bei Verkehrskontrollen) strafbar sind. Als besonders schwerer Fall gilt, wenn der Täter Waffen oder gefährliche Werkzeuge mit sich führt oder den Angegriffenen in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. Als Rechtsfolgen sind Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich. Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte sollen durch das neue Gesetz bei der Ausübung ihres Dienstes gestärkt und besser geschützt werden.