Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Verkehrsunfall mit leichtverletztem Kind
Frankenthal (Pfalz) (ots) – In Folge von Unachtsamkeit übersieht am Dienstagnachmittag, 13.06.2017, gegen 14:20 Uhr eine 84-jährige PKW Fahrerin eine bevorrechtigte 10-jährige Fahrradfahrerin wodurch es zum Zusammenstoß kam und sich das Kind leicht verletzt. Die 10-Jährige befährt ordnungsgemäß den Radweg der Mahlastraße in Richtung Hans-Kopp-Straße, während die 84-Jährige auf Fahrbahn der Mahlastraße in dieselbe Richtung ansteuert. An der Kreuzung Hans-Kopp-Straße biegt die PKW Fahrerin nach rechts ab und übersieht hierbei das bevorrechtigte, mit ihrem Fahrrad die Abbiegespur überschreitende Kind. Das Mädchen verletzt sich leicht und wird zur Behandlung in ein umliegendes Krankenhaus gebracht, welches sie kurze Zeit später wieder verlassen kann.
Versuchter Einbruchsdiebstahl
Frankenthal (Pfalz) (ots) – In der Nacht von Montag, 12.06.2017, auf Dienstag, 13.06.2017, verschafften sich bislang unbekannte Täter Zutritt zu einem Firmengebäude in der Industriestraße in Frankenthal. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 200. Entwendet wurde nichts.
Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Unbelehrbarer Rollerfahrer
Frankenthal (Pfalz) (ots) – Einem unbelehrbaren 30-jährigen Kleinkraftradfahrer aus Frankenthal wird bereits in der Nacht zum 11.06.2017 in Folge einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und darüber hinaus gegen ihn ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Der Grund: Das Kleinkraftrad besaß kein gültiges Versicherungskennzeichen – wir berichteten. Nach Erlangen der Nüchternheit wird ihm am 12.06.2017 der Fahrzeugschlüssel ausgehändigt. Entgegen der eindringlichen Belehrung stieg dieser im weiteren Tagesverlauf auf sein Kleinkraftrad, fuhr an seine Wohnanschrift und wird durch eine Streifenwagenbesatzung hierbei erwischt. Die Konsequenz daraus: Das Kleinkraftrad wird sichergestellt und ein erneutes Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sowie wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.