Mannheim – Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss von heute die Beschwerde der Mitglieder des Studierendenrats der Universität Heidelberg gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe von gestern – mit dem der Eilantrag gegen das Verbot der Fahrraddemonstration auf der A 656 am 25.06.2017 abgelehnt wurde – zurückgewiesen.
Zutreffend habe das Verwaltungsgericht den Schutz der öffentlichen Sicherheit und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gegeneinander abgewogen und das Versammlungsverbot bestätigt.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die gestrige Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts hingewiesen.
Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar (Az. 1 S 1432/17).