Wiesbaden – „Wenn die Stadtverordneten meinem Vorschlag zustimmen, dann werden wir die Zuständigkeit für alle in Wiesbaden gemeldeten Altkleidercontainer in einer zentralen Bearbeitungsstelle bündeln“, erläutert Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz den Kern der neuen Verfahrensweise, die am Dienstag, 10. November 2015, vom Magistrat beschlossen wurde.
Alle städtischen Ämter, Gesellschaften und Betriebe werden zudem darauf verpflichtet, keine Grundstücke für das Aufstellen von gewerblichen Altkleidercontainern zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls bestehende Verträge umgehend zu kündigen. Damit will die Stadt sicherstellen, dass Altkleidercontainer nur noch an den durch die Stadt vorgegebenen öffentlichen Stellen mit einer straßenverkehrsbehördlichen Genehmigung aufgestellt werden. „Wir haben ein Standortkonzept für Wiesbaden erarbeitet, das sowohl die Entsorgungssicherheit für die Wiesbadener Bevölkerung gewährleistet als auch zum Erhalt des sauberen Stadtbildes beiträgt“, führt der Ordnungsdezernent aus. Dieses Konzept sieht vor, dass an 101 Standorten rund 192 Altkleidercontainer aufgestellt werden.
Die Altkleidercontainer sind dann überwiegend an die Standorte von Altglascontainern angegliedert, damit die Bürgerinnen und Bürger nur eine Anlaufstelle haben. Bei einer zu erwartenden Sammelmenge von vier Kilogramm Altkleider pro Einwohner und Jahr und einer jährlichen Aufnahmekapazität eines Sammelcontainers von vier Tonnen, errechnet sich ein Bedarf von rund 220 Altkleidercontainern in Wiesbaden. „Das Delta von 192 genehmigten zu 220 benötigten Altkleidercontainern ist unproblematisch, weil rund 30 bis 40 Container im Stadtgebiet auf dem Gelände von Supermärkten stehen, auf die wir als Stadt keinen Einfluss haben“, so Dr. Franz.
„Ziel ist es, die ohne Genehmigung wild im Stadtgebiet aufgestellten Container, die immer wieder auch Anziehungspunkt für weitere Dreckansammlungen sind, zu entfernen. Hierfür wird die zentrale Anlaufstelle eingerichtet, die jeden gemeldeten Container fein säuberlich nach allen rechtlichen Vorgaben abarbeiten wird. Bei dieser Arbeit leisten die Straßenverkehrsbehörde und die ELW wesentliche Unterstützung“, betont der Dezernent.
Und abschließend: „Diese zentrale Anlaufstelle wird bei den ELW angesiedelt; sie wird wesentlich dazu beitragen, den Prozess deutlich zu vereinfachen und die Beseitigung illegaler Altkleidercontainer zu beschleunigen.“