Mainz – Die Sommerferien sind Hauptverkehrsreisezeit. Um das Straßennetz zu entlasten und dabei einen flüssigeren Ferienreiseverkehr für Verkehrsteilnehmer zu erreichen, gilt samstags in der Hauptreisezeit vom 1. Juli bis 31. August auch in diesem Jahr ein Lkw-Fahrverbot auf ausgewählten Hauptreisestrecken. Das hat der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Volker Wissing jetzt mitgeteilt.
„Wir alle brauchen Erholung. Damit die Ferien nicht mit Stress im Stau beginnen, sieht der Bund ein besonderes Verkehrsmanagement für die Ferienzeit vor. Das Lkw-Fahrverbot an Samstagen auf einigen stark frequentierten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten im Bundesgebiet ist ein guter Kompromiss“, sagte Verkehrsminister Wissing und hat insbesondere die Lkw-Fahrer um Verständnis gebeten.
Das Fahrverbot gilt für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger an allen Samstagen in den Monaten Juli und August jeweils von 7 bis 20 Uhr auf ausgewählten Strecken. Die betroffenen Autobahnen und Bundesstraßen sowie weitere Verkehrsregeln sind auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums hier aufgeführt.
Die Polizei überprüft das Fahrverbot. Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von 60 bis 150 Euro fällig werden.
Das an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Lkw-Fahrverbot (Paragraf 30, Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung) gilt unverändert.
Beförderungen von frischen Lebensmitteln (Milch, Fleisch, Fisch, leichtverderbliches Obst und Gemüse) sind nicht von dem Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen und an Samstagen in der Hauptferienreisezeit betroffen.
Darüber hinaus stehen für Rheinland-Pfalz aktuelle Informationen zur Verkehrslage, Staumeldungen und Autobahnbaustellen im Mobilitätsportal http://verkehr.rlp.de/ zur Verfügung.