Berlin – Der Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen im Bevölkerungsschutz war das Thema eines Workshops des Bundesministeriums des Innern. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) beteiligte sich mit mehreren Experten an der hochrangig besetzten Veranstaltung zu den landläufig Drohnen genannten Systemen.
„Drohnen, wie wir sie jetzt kennen, sind nur der erste Schritt“, erklärte DFV-Präsident Hartmut Ziebs bei der Eröffnung. „Wir werden in der Zukunft auch über Drohnen zum Transport von Löschwasser oder Menschen reden“, blickte er auf die weitere Entwicklung. Ziebs beleuchtete in einer Podiumsdiskussion gemeinsam mit Vertretern des Bundesinnenministeriums, des Bundesverkehrsministeriums, des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie weiterer Organisationen des Bevölkerungsschutzes die Perspektiven für den Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme.
Mehrere Arbeitsgruppen befassten sich rechtlichen und technischen Aspekten sowie der Möglichkeit von Kooperationen. DFV-Vizepräsident Lars Oschmann erläuterte im Bereich „Recht“, dass Feuerwehren beim Betrieb von Drohnen von der Erlaubnis- und Nachweispflicht ausgenommen sind, sofern der Einsatz in Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen und Katastrophen stattfindet. „Wir sind für diesen Vertrauensvorschuss dankbar. Organisationsintern müssen wir nun in den Feuerwehren die Ausbildung für Drohnenführer konzeptionell darstellen und Einsatzgrundsätze festlegen“, so der Jurist.
Dr. Hauke Speth (Feuerwehr Dortmund) stellte aus der Anwenderperspektive dar, welche technischen Anforderungen die Praxis im Bevölkerungsschutz stellt. In einer praktischen Demonstration führte er einen Drohneneinsatz vor. Um Fragen möglicher Synergien durch Kooperationen ging es im dritten Workshop, bei dem Herbert Maur (Feuerwehr Sankt Augustin) Einblick in den Sachstand des Drohneneinsatzes durch die Feuerwehr gab.
Weitere Informationen zur Veranstaltung, an deren Organisation der Deutsche Feuerwehrverband beteiligt war, werden unter www.bmi.bund.de veröffentlicht.