Kaiserslautern – Nach Informationen des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) findet von Freitag, 30. Juni, bis Freitag, 25. August, die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur bundesweiten Lärmaktionsplanung statt.
Kaiserslautern ist dabei über die Bahnstrecke Mannheim-Kaiserslautern-Saarbrücken mit einem Verkehrsaufkommen von 30.000 Zügen pro Jahr betroffen.
Die in der Zeit eingehenden Angaben der Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen, Kommunen und weiteren Einrichtungen, die von Schienenlärm betroffen sind, helfen dem EBA bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans, der bis Mitte 2018 bundesweit für alle Haupteisenbahnstrecken erstellt werden soll. Ein wesentlicher Teil davon ist die Bewertung der Lärmsituation auf Grundlage der Lärmkartierung und der Beteiligung der Öffentlichkeit. Dabei handelt es sich um ein umweltpolitisches Planungsinstrument, welches die Belange des Lärmschutzes berücksichtigt mit dem Ziel, die Lärmbelastung langfristig zu senken. Gesetzliche Grundlage für die Lärmaktionsplanung ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit Bezug auf die Umgebungslärmrichtlinie. Rechtsansprüche zur Durchsetzung von Maßnahmen entstehen dadurch keine.
Unabhängig von der Lärmaktionsplanung führt die Deutsche Bahn AG im Auftrag des Bundes zurzeit Planungen zur Lärmsanierung an der Strecke Mannheim-Kaiserslautern-Saarbrücken durch. So sind als aktive Lärmschutzmaßnahmen für Kaiserslautern Lärmschutzwände in der Weilerbacher Straße, der Reichswaldstraße, in Bahnheim und in der Trippstadter Straße vorgesehen.
Weitergehende Informationen zum Thema Lärm sowie über die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung hat das EBA unter www.laermaktionsplanung-schiene.de zusammengestellt.
Informationen zu den Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahnlinie in Kaiserslautern sind auf der Homepage der Stadt eingestellt unter
http://www.kaiserslautern.de/sozial_leben_wohnen/umwelt/laerm/laermsanierung_bahn/index.html.de