Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Verkehrsunfall mit Flucht III
Frankenthal (Stadt) (ots) – Zu einem weiteren Verkehrsunfall mit Flucht kam es im Zeitraum vom 29.06.2017, 16:30 Uhr – 30.06.2017, 08:00 Uhr im Stadtgebiet von Frankenthal. In der Franz-Nissel-Straße beschädigte ein unbekannter Verkehrsteihnehmer ein im ruhenden Verkehr stehendes Fahrzeug der Marke Mercedes GLA 200. Anschließend entfernte er sich unerlaubt von der Unfallstelle.
Im Frankenthaler Stadtgebiet ereigneten sich im Jahr 2016 mehr als 500 Verkehrsunfallfluchten – jede einzelne stellt eine Straftat dar. Der § 142 des Strafgesetzbuches sieht für Unfallflucht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Der im Jahr 2016 durch Unfallfluchten entstandene Sachschaden beläuft sich derzeit auf mehr als eine halbe Million Euro. Ein Großteil der Unfallfluchten wird auf Parkplätzen oder an am Straßenrand geparkten Fahrzeugen begangen. Daher rät die Polizei: – Meiden Sie sehr enge Parkboxen. – Merken oder fotografieren Sie sich das Kennzeichen der neben Ihnen stehenden Fahrzeuge. – Gehen Sie lieber ein paar Schritte mehr. – Klappen Sie den Außenspiegel ein.
Verkehrsunfall mit Flucht II
Frankenthal (Stadt) (ots) – Im Zeitraum vom Donnerstag, den 29.06.2017, 23:00 Uhr bis Freitag, den 30.06.2017, 08:00 Uhr beschädigte ein unbekannter Verkehrsteilnehmer ein in der Hauptstraße in 67227 Frankenthal abgestelltes Fahrzeug der Marke Peugeot Cazmo. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 800 Euro.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.
Verkehrsunfall mit Flucht I
Frankenthal (Stadt) (ots) – Im Zeitraum vom Donnerstag, den 29.06.2017, 19:00 Uhr bis Freitag, den 30.06.2017, 08:15 Uhr, touchierte ein unbekannter Verkehrsteilnehmer mit seinem Fahrzeug ein in der Straße Albrecht-Dürer-Ring in 67227 Frankenthal abgestellten Opel Corsa C. Anschließend entfernte sich der Unfallverursacher unerlaubt von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.
Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.
(Die Nachrichten werden bedarfsmäßig aktualisiert – Einfach wieder Neuladen (F5) drücken – Die Red.)