Wiesbaden (ots) – Das Bundeskriminalamt (BKA) ist im Besitz von Daten, die in der Öffentlichkeit als sogenannte „Panama Papers“ bekannt sind.
Diese Daten werden gemeinsam mit der hessischen Finanzverwaltung geprüft und ausgewertet, um strafrechtlichen und steuerrechtlichen Tatbeständen nachzugehen.
Hierfür bereitet das BKA den mehrere Millionen Dateien umfassenden Bestand derzeit so auf, dass eine elektronische Auswertung möglich ist. Die Sichtung wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Das BKA hat hierzu eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) unter Beteiligung der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main und mit Unterstützung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (GStA FfM) eingerichtet.
Ermittlungsverfahren aus diesem Komplex, soweit sie in die Zuständigkeit der hessischen Strafverfolgungsbehörden fallen, koordiniert die GStA FfM. In Fällen mit straf- oder steuerrechtlichen Bezügen ins Ausland werden das BKA und die OFD Frankfurt am Main eng mit den zuständigen Behörden kooperieren.