Saarlois – Das Zollamt Saarlouis stellte im Oktober vier Zahnbürstenhalter im „Minions“ Design sicher: Es handelte sich um Produktfälschungen.
Die gefälschten Waren wurden von einer Mittdreißigerin aus dem Landkreis Merzig im Internet bestellt und sollten per Post zugestellt werden. Bei der routinemäßigen Zollkontrolle wurden die Markenfälschungen schließlich entdeckt. Das Aussehen der
„Minions“ ist markenrechtlich geschützt. Deshalb darf nur der Rechtsinhaber diese Figuren produzieren.
„Im Internet muss man besonders vorsichtig sein. Nicht immer ist für den Käufer zu erkennen, ob es sich um Originalwaren oder um Fälschungen handelt“,
weiß Mark Ricken vom Zollamt Saarlouis. „Im Zweifelsfall sollten Interessierte lieber auf die Bestellung verzichten.“
Gefälschte Markenprodukte dürfen grundsätzlich nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Neben den verletzten Firmenrechten kann von den Produktfälschungen auch eine Gefahr für die Verbraucher ausgehen. Die Inhaltsstoffe und die Verarbeitung
entsprechen häufig weder den deutschen Vorschriften noch den EU-Vorgaben. Enthält eine Postsendung Markenfälschungen, so werden diese sichergestellt. Daneben drohen noch mögliche Schadensersatzforderungen des Originalherstellers.