Wiesbaden – Im Jahr 2016 standen insgesamt 576 Millionen Euro an Förderleistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Aufstiegs-BAföG – vormals Meister-BAföG) zur Verfügung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 3,2 % (18 Millionen Euro) mehr als 2015. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt.
Rund 360 Millionen Euro der Förderleistungen entfielen auf Darlehen und 216 Millionen Euro auf Zuschüsse. Die Geförderten erhielten Zuschüsse insbesondere zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (90 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (116 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (8 Millionen Euro) und zur Kinderbetreuung (1 Million Euro).
Die Darlehen wurden für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (159 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (190 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (8 Millionen Euro), für die Kosten während der Prüfungsvorbereitungsphase (2 Millionen Euro) bewilligt. Ob die Förderungsberechtigten die bewilligten Darlehen in Anspruch nehmen, können sie frei entscheiden. Insgesamt überwies die Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Geförderten im Jahr 2016 Darlehen in Höhe von rund 260 Millionen Euro.
Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Aufstiegs-BAföG war 2016 mit knapp 162.000 Geförderte nahezu unverändert zum Vorjahr (– 0,2 %). Etwa zwei Drittel der Geförderten waren Männer. Ihre Zahl nahm gegenüber 2015 um 2,2 % auf 108.000 ab. Die Zahl der Frauen mit „Aufstiegs-BAföG“ stieg hingegen im gleichen Zeitraum um 4,2 % auf 54.000.
Die gefragtesten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem Aufstiegs-BAföG waren 2016 – ähnlich wie in den Vorjahren – bei den Männern der geprüfte Industriemeister Metall, gefolgt vom staatlich geprüften Maschinenbautechniker und neu an dritter Stelle dem staatlich geprüften Elektro-Techniker. Die häufigsten Berufe bei den Frauen waren die Erzieherin, gefolgt von der geprüften Wirtschaftsfachwirtin und der Friseurmeisterin.