Baden-Württemberg: Hitzebedingte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 Stundenkilometer auf Teilen der A 5 und der A 6 wird am kommenden Montag wieder aufgehoben

Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h wegen Hitze (Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe)
Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h wegen Hitze (Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe)

Karlsruhe – Aufgrund der hochsommerlichen Temperaturen wurde hitzebedingt ein Tempolimit auf 80 Stundenkilometern auf Teilabschnitten der Autobahnen A 5 und A 6 von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr angeordnet. Da laut Wettervorhersage die Temperaturen wieder zurückgehen werden, wird das Regierungspräsidium Karlsruhe die Geschwindigkeitsbeschränkung am kommenden Montag, 10. Juli 2017, im Laufe des Vormittags wieder aufheben.

Das bedeutet, dass die Mitarbeiter der Autobahnmeisterei Walldorf die Verkehrsschilder zur Seite drehen werden, so dass die Vorderseite der Schilder für die Verkehrsteilnehmer nicht mehr sichtbar ist.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung dient dem Schutz der Verkehrsteilnehmer vor plötzlich auftretenden sogenannten „blow ups“ (Aufplatzungen) auf älteren Betonfahrbahnen, die bei großer Hitze auftreten können.