Karlsruhe / Leipzig / Hamburg – Das Landgericht Hamburg hat eine Mutter wegen Mordes in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hat die Angeklagte in ihrer Wut und in ihrem Hass gegenüber dem Kindesvater ihre gerade dreijährige Tochter über Monate massiv misshandelt, so dass diese infolge eines Polytraumas mit 83 Verletzungen verstarb.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision der Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist damit rechtskräftig.
Landgericht Hamburg – Urteil vom 25. November 2014 – 601 Ks 3/14 (4181 Js 24/13)
Beschluss vom 15. Oktober 2015 – 5 StR 329/15