Kreis Mainz-Bingen – Landrat Claus Schick hat in einem persönlichen Gespräch den Initiator des Bürgerbegehrens für eine Rheinbrücke, Hasso Mansfeld, über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert.
Das Bürgerbegehren will erreichen, dass der Landkreis eine Machbarkeitsstudie zur Rheinbrücke „gemeinsam mit anderen Beteiligten“ in Auftrag gibt. Am 5. Mai 2017 hatte der Kreistag die Durchführung des Bürgerentscheids mit der Bundestagswahl beschlossen.
Die ADD hat den Kreisen und Kommunen in Rheinland-Pfalz nun aber mitgeteilt, dass beide Abstimmungen zwar zeitgleich, aber organisatorisch getrennt voneinander stattfinden müssen. Das bedeutet: Es müssten getrennte Wahllokale zur Verfügung stehen und zwei vollständige Wahlteams gebildet werden. Mehrere Kommunen haben dem Kreis bereits mitgeteilt, dass sie dies organisatorisch und personell nicht leisten können.
Weiterhin bestehen aus Sicht des Landrates grundsätzliche rechtliche Bedenken.
„Eine solche Brücke, die zudem zwei Bundesländer verbindet, kann keine rein regionale Angelegenheit sein, die ein Landkreis zu stemmen hat. Der Kreis kann nur innerhalb seines Kreisgebietes planen und nicht darüber hinaus und schon gar nicht in ein anderes Bundesland hinein. Dies kann nur Sache des Landes oder gar des Bundes sein.“
Landrat Schick hatte deshalb die ADD um eine Bewertung und Stellungnahme gebeten, die bisher noch aussteht. Je nach Ergebnis könnte Schick damit nach Paragraph 35 Landkreisordnung quasi verpflichtet sein, den Beschluss des Kreistages auszusetzen, da der Kreistag mit dem Beschluss seine Befugnisse überschritten hat.
In dem Gespräch mit Mansfeld hat Schick jedoch auch einen Lösungsweg skizziert:
„Wenn der Kreistag beschließt, dass der Kreis sich an der Finanzierung einer Machbarkeitsstudie des Landes beteiligt, wäre der Bürgerentscheid hinfällig, da sein Ziel damit erreicht wäre.“
Außerdem: Rund 150.000 Euro, so die Berechnung, würde die Durchführung des Bürgerentscheids kosten. Es muss nach Ansicht Schicks auch die Frage der Wirtschaftlichkeit diskutiert werden. „Wir sprechen hier von Steuergeld, mit dem wir verantwortungsvoll umgehen müssen. Macht es Sinn, zuerst einen Bürgerentscheid zu finanzieren und danach die Studie? Oder sollte man nicht gleich in die Studie investieren und dem Steuerzahler damit sehr viel Geld sparen? Dieser Fragen müssen sich die Fraktionen nun stellen.“
Schick hat die Fraktionen über diese grundlegenden Fragestellungen informiert und um Meinungsbildung gebeten. Rückmeldungen liegen bisher noch keine vor. In der Verwaltung laufen derzeit deshalb die Vorbereitungen für die Umsetzung des Kreistagsbeschlusses. Allerdings macht Schick deutlich:
„Stand jetzt spricht vieles dafür, dass ich den Beschluss aussetzen muss. Ich hoffe deshalb, dass wir zu einer Lösung kommen, die dem Bürgerwillen, der durch die zahlreichen Unterschriften dokumentiert ist, entspricht.“
Mansfeld weist darauf hin, dass der Kreistag am 5. Mai das Bürgerbegehren für zulässig erklärt hat. Laut Paragraph 68 des Kommunalwahlgesetzes ist der Bürgerentscheid unverzüglich nach der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen. Seither seien zwei Monate verstrichen und die strittigen Fragen nicht geklärt worden, sondern im Gegenteil, neue hinzugekommen. Den Gemeinden stünden die notwendigen rechtlichen Mittel zur Verfügung, Wahlen rechtzeitig und ordnungsgemäß durchzuführen. Eine gesetzlich ausdrücklich vorgesehene, demokratische Abstimmung aus wirtschaftlichen Erwägungen abzusagen, widerspräche demokratischen Grundprinzipien. Mansfeld:
„Für die Initiatoren des Bürgerbegehrens ist eine direkte Beauftragung einer Machbarkeitsstudie durch den Kreistag nur die zweitbeste Lösung.“