Heidelberg – Ab dem 1. November 2015 gilt in Heidelberg die neue Mietpreisbremse. Das bedeutet, dass Mieten bei einer Wiedervermietung nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.
Die Mietpreisbremse wurde am 29. September 2015 von der baden-württembergischen Landesregierung beschlossen. Sie gilt künftig in 68 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg, die als Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt wurden. Die Rechtsverordnung des Landes ist bis zum 31. Oktober 2020 befristet.
Die Mietpreisbremse kann dazu beitragen, den Anstieg des Mietpreises bei einer Wiedervermietung zu dämpfen. Sie gilt nur bei einer Wiedervermietung im Wohnungsbestand. Die Erstvermietung einer neu gebauten Wohnung oder einer umfassend modernisierten Wohnung ist von der Regelung nicht betroffen. Zudem wird Vermietern Bestandsschutz für eine bereits in der Vergangenheit zulässig vereinbarte höhere Miete gewährt.
Dem Beschluss der Landesregierung war ein Anhörungsverfahren vorausgegangen. Dabei hatten die Städte und Gemeinden Gelegenheit, sich zur Umsetzung der Mietpreisbremse und zur Aufnahme in die entsprechende Gebietskulisse zu äußern. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2015 die Aufnahme Heidelbergs in die Gebietskulisse begrüßt und einstimmig eine positive Stellungnahme der Stadt beschlossen.