Frankfurt am Main – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Eintracht Frankfurt am heutigen Nachmittag im schriftlichen Einzelrichterverfahren wegen vier Fällen unsportlichen Verhaltens eigener Anhänger gemäß § 1 Nr. 4 i. V. m. § 9a Nrn. 1 und 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro belegt, wobei hiervon bis zu 20.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwandt werden können.
Mit dem Urteil ahndete das Sportgericht zum einen ein verunglimpfendes Transparent, das im Rahmen des Heimspiels gegen den FC Augsburg am 22.04.17 gezeigt wurde sowie den Wurf eines Plastik-Dartpfeils bei der Begegnung gegen RB Leipzig am letzten Bundesligaspieltag und zum anderen den unerlaubten Einsatz von Pyrotechnik sowohl beim DFB-Pokal-Halbfinale gegen Borussia Mönchengladbach am 25.04. als auch beim Finale in Berlin am 27.05.17.
„Jede Geldbuße ist schmerzhaft. In der Summe aber lässt sich von einer angemessenen Strafe sprechen, die wir akzeptieren.“, kommentiert Vorstandsmitglied Axel Hellmann die Entscheidung des Sportgerichts.
Eintracht Frankfurt hatte im Vorfeld einem entsprechenden Antrag des DFB-Kontrollausschusses zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.