Weinheim: Weinheim führt eine Zweitwohnungssteuer an

Weinheim – Wer in Weinheim einen Nebenwohnsitz nutzt, wird künftig auf seine Zweitwohnung eine Steuer bezahlen müssen. Das hat der Gemeinderat am Mittwochabend grundsätzlich beschlossen.

Weinheim hat sich mit der Einführung einer solchen Steuer auf den Weg gemacht, den andere Kommunen wie Karlsruhe, Stuttgart, Heilbronn und Schriesheim in der Nachbarschaft bereits eingeschlagen haben. Die Stadtverwaltung geht bei einem Steuersatz von zehn Prozent der Nettokaltmiete von einem jährlichen Steueraufkommen von rund 125.000 Euro aus. Man rechnet mit rund 260 steuerpflichtigen Personen. Bei der Zweitwohnungssteuer gibt es einige Ausnahmen und Befreiungen, zum Beispiel bei Studierenden und Auszubildenden in den Wohnungen ihrer Eltern und bei pflegebedürftigen Personen.