Mainz (ots) – Freitag, 21.07.2017, 20:00 Uhr – Bei einer geplanten Kontrollaktion, mit dem Schwerpunkt Bleichenviertel, wurden am Freitagabend insgesamt 165 Personen kontrolliert.
Bereits seit ca. 18 Monaten ist der Bereich um die Grünanlage der Kaiserstraße, sowie das Bleichenviertel in den Fokus der Polizei geraten, nachdem Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Eigentums- und Rohheitsdelikte, sowie Beschwerden aus der Bevölkerung deutlich angestiegen waren.
Durch die Gründung der Ermittlungsgruppe „EG-Szene“ im Frühjahr 2017, hat die Kriminalpolizei Mainz zwischenzeitlich ein wirkungsvolles Instrument geschaffen und damit eine sehr große Anzahl an Ermittlungsverfahren, insbesondere im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität einleiten können. Die intensive Kontroll- und Ermittlungsarbeit führte darüber hinaus auch zum Erkennen von Verstößen, welche im Zuständigkeitsbereich des Rechts- und Ordnungsamtes der Stadt Mainz liegen. Aufgrund dieser Erkenntnisse vereinbarten der Oberbürgermeister der Stadt Mainz, Michael Ebling und der Polizeipräsident des PP Mainz, Reiner Hamm kürzlich gemeinsame Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Eine erste Kontrolle ist nun am Freitagabend zwischen 20:00 und 04:00 Uhr durchgeführt worden. Mit über 60 Einsatzkräften, von der Kriminalpolizei Mainz, der Bereitschaftspolizei, des Zolls und der Stadt Mainz, sind insgesamt 165 Personen kontrolliert worden. 40 Personen verfügten bereits über polizeiliche Erkenntnisse.
Vier Personen konnte der Besitz von Betäubungsmittel nachgewiesen werden. Eine weitere Person führte ein so große Menge mit sich, dass von einem Handel mit Betäubungsmittel ausgegangen wird. Eine Person führte ein verbotenes Einhandmesser und eine weitere Person ein scharfe Patrone Gewehrmunition mit sich. Diese Person beleidigte während der Kontrollmaßnahmen die Einsatzkräfte aufs Schärfste und konnte nur durch eine Ingewahrsamnahme an Widerstandshandlungen gehindert werden. Zur Verhinderung weiterer Straftaten verbrachte diese Person die Nacht im Gewahrsam des Polizeipräsidiums. Eine weitere Person trat zunächst ebenfalls beleidigend auf, beruhigte sich aber zusehends. In zwei Fällen wurden Mobiltelefone sichergestellt die aus Diebstählen stammen. Eine Person verstieß gegen ausländerrechtliche Bestimmungen und hält sich ohne Erlaubnis in Deutschland auf. In insgesamt neun kontrollierten Gaststätten sind fünf Verstöße gegen das Sozialgesetzbuch, wegen Schwarzarbeit durch den Zoll erkannt worden. In zwei Fällen wurde gegen Gaststättenrecht verstoßen. Eine Gaststätte hielt sich nicht an die Sperrzeiten, in einer weiteren war die Genehmigung zum Aufstellen eines Glücksspielautomaten abgelaufen. In allen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.