Heidelberg / Stuttgart – Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Teilprojekte „Kurfürstenanlage Ost“, „Pfaffengrund“ und „Bahnstadt“ des Mobilitätsnetzes Heidelberg endgültig in das Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) aufgenommen. Damit hat der geplante Um- und Ausbau des bestehenden Straßenbahnnetzes in Heidelberg und die Erweiterung um mehrere neue Streckenabschnitte eine wichtige förderrechtliche Etappe erreicht. „Ich freue mich, dass wir damit die Zusage für die drei ersten Teilprojekte zu diesem verkehrlich wichtigen und dringlichen Verkehrsprojekt vom Bundesministerium erhalten haben“, teilte Verkehrsminister Hermann heute, am 19. Juli 2017 in Stuttgart mit. „Jetzt ist es wichtig, die genehmigten Teilprojekte zügig umzusetzen.“
Das Mobilitätsnetz Heidelberg sieht vor, mit der Bündelung von acht Teilprojekten das Heidelberger Straßenbahnnetz nachhaltig auszubauen und damit den ÖPNV in der Region zukunftsfähig zu machen.
Das Land hatte bereits im Frühjahr 2014 den Landesanteil der Förderung gesichert und damit die Voraussetzung für die Bundesförderung geschaffen. Derzeit wird von zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 26,6 Millionen Euro ausgegangen. Davon trägt der Bund bis zu 60 Prozent und bis zu 20 Prozent das Land. Die übrigen 20 Prozent und die nicht zuwendungsfähigen Kosten müssen von Seiten des Zuwendungsempfängers, der Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH, aufgebracht werden.
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf ca. 172,2 Millionen Euro.
Hintergrund zum GVFG-Programm:
Grundsätzlich fördert der Bund große ÖPNV-Infrastrukturprojekte (Kostenvolumen von über 50 Millionen Euro der anerkannten zuwendungsfähigen Kosten) nach dem GVFG-Bundesprogramm.
Der Fördersatz der Gesamtzuwendung aus dem GVFG-Bundesprogramm beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abzüglich eines Selbstbehalts je Fördertatbestand für den Haltestellen- und den Streckenausbau von je 500.000 Euro. Der Förderanteil des Bundes beträgt regelmäßig bis zu 60 Prozent, der Kofinanzierungsanteil des Landes bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. 20 Prozent muss die kommunale Seite selbst finanzieren.
Nachdem das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes am 1. Juni 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und am 2. Juni 2017 vom Bundesrat beschlossen wurde, wird das derzeitige GVFG-Bundesprogramm, das nach dem Entflechtungsgesetz vom 5. September 2006 zum 31.Dezember 2019 ausgelaufen wäre, bis zu seiner Aufhebung fortgelten. Eine Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ist ab dem 1. Januar 2025 durch Bundesgesetz zulässig.
Hintergrund zum Projekt:
Die acht Teilprojekte des Mobilitätsnetzes Heidelberg bestehen aus:
- Neubau einer Straßenbahnstrecke in das Neuenheimer Feld
- Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnstrecke in der Kurfürstenanlage Ost
- Neubau einer Straßenbahnstrecke in die Bahnstadt
- Ausbau der Straßenbahnstrecke im Pfaffengrund (Eppelheimer Straße)
- Verlegung und Ausbau der Haltestelle Heidelberg Hauptbahnhof Nord und Kurfürstenanlage West
- Bau eines besonderen zweigleisigen Bahnkörpers auf der BAB-Brücke über die A 5
- Neubau einer Straßenbahnstrecke zwischen Eppelheim und Schwetzingen
- Neubau einer Straßenbahnstrecke in die Altstadt
In der Stadt und der Region Heidelberg besteht erheblicher Bedarf an Investitionen in den ÖPNV. Insbesondere auch, um den ÖPNV adäquat an die geänderten Rahmenbedingungen in Stadt und Region anzupassen. Beispielhaft sind die Entwicklungen der Bahnstadt, der Ausbau der zweiten Stufe der S-Bahn Rhein-Neckar, die Umsetzung städtebaulicher Entwicklungsprojekte auf Konversionsflächen der amerikanischen Streitkräfte und der weitere Ausbau des Forschungs- und Wissenschaftsstandortes Heidelberg.