Mannheim (ots) – Gestern Abend verhafteten Beamte der Bundespolizei einen 29-Jährigen im Hauptbahnhof Mannheim, der mit zwei Haftbefehlen und einer Aufenthaltsermittlung gesucht worden ist.
Der aus Algerien stammende Mann wurde im Hauptbahnhof kontrolliert und konnte sich lediglich mit einer abgelaufenen niederländischen Aufenthaltsgestattung ausweisen. Er war allerdings nicht im Besitz einer erforderlichen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Laut eigenen Angaben reiste er kurz zuvor, von Belgien nach Deutschland ein.
Eine Überprüfung der Personalien des Mannes ergab drei Fahndungsausschreibungen, darunter zwei Haftbefehle. Das Amtsgericht Ulm verurteilte den Algerier wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro, ersatzweise 90 Tagen Haft.
Weiterhin lag gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Ulm wegen Körperverletzung vor.
Die Ausländerbehörde des Alb-Donau-Kreises suchte den Mann zusätzlich wegen Verstoßes gegen das Asylgesetz mit einer Aufenthaltsermittlung.
Er wurde daraufhin verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Gegen den 29-Jährigen wurde ein erneutes Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.