Alzey – Die Planungen des Breitbandausbaus im Landkreis Alzey-Worms schreiten weiter voran. Die im Zuge des vierten Förderaufrufs des Bundes durch die Kreisverwaltung beantragte Gewährung einer Förderung für Infrastrukturprojekte wurde seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Schreiben vom 31. Juli 2017 positiv beschieden. Damit garantiert der Bund die Übernahme von 50 Prozent (3.996.172 Euro) der zuwendungsfähigen Kosten, die im Rahmen des Breitbandausbaus und der damit einhergehenden Schließung der Wirtschaftlichkeitslücken entstehen.
Eine Kofinanzierung erfolgt nach Maßgabe der verbindlichen Absichtserklärung (Letter of Intent) in Höhe von weiteren 40 Prozent durch das Land Rheinland-Pfalz. Eine endgültige Förderzusage des Landes stehe zwar noch aus, dürfte jedoch reine Formsache sein. Die restlichen 10 Prozent tragen die Kommunen entsprechend den tatsächlich vor Ort anfallenden Kosten selbst. Ziel ist es, eine flächendeckende Netzwerkleistung von mindestens 30 Mbit/Sekunde zu garantieren.
„Im Grundsatz ist der Landkreis entsprechend der im Jahr 2016 durchgeführten Machbarkeitsstudie gut aufgestellt“, betont Landrat Ernst Walter Görisch. Dennoch gebe es vereinzelte Gebiete innerhalb der Kreisgrenzen, die nach derzeitigem Standpunkt unterversorgt seien. Das im Jahr 2015 ins Leben gerufene Bundesförderprogramm ermöglicht insbesondere den ländlich geprägten Regionen den Auf- und Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandinfrastruktur und damit einhergehend den Anschluss an das digitale Zeitalter.
Als nächsten Schritt ambitioniert der Landkreis Alzey-Worms, der mittels öffentlich-rechtlichen Vertrags von den Verbandsgemeinden, der Stadt Alzey und den Energieprojekten Monsheim (EPM) mit der Durchführung der Aufgabe betraut wurde, die Verpflichtung eines Fachbüros zur rechtlichen und technischen Beratung. Der juristischen und technischen Unterstützung bedarf es insbesondere im Zuge des europaweiten Vergabeverfahrens, aus dem ein den Förderrichtlinien entsprechendes Telekommunikationsunternehmen hervorgehen soll, das dann die Ausbauarbeiten vornehmen wird. Bevor es jedoch zur Auftragsvergabe kommt, muss seitens der Kreisverwaltung eine Überarbeitung des Förderantrags erfolgen.
„Die neue Situation ergibt sich aufgrund der Änderungen der Förderrichtlinien des Bundes“, teilt Görisch in der vergangen Sitzung des Kreisausschusses mit. Nach Maßgabe der neugefassten Förderrichtlinie seien alle Schulen mit einer Netzwerkleistung von mindestens 30 Mbit/Sekunde pro Klassensaal auszustatten. Mithilfe der Firma Micus Strategieberatung GmbH soll nun der Status quo aller Schulen im Landkreis ermittelt werden. Dies erfordere eine enge Zusammenarbeit mit den Schulträgern, führt der Kreischef weiter aus. „Die Auftragsvergabe erfolgt voraussichtlich im Sommer 2018, so dass im besten Fall der Ausbau voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte beginnen kann“, teilt der zuständige Mitarbeiter der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Jan Weindorf, mit. Besonderer Dank des Landrates gilt dabei auch den Abgeordneten des Bundestages Jan Metzler und Marcus Held, die sich auf der Bundesebene für den Breitbandausbau stark machen.