Neustadt: SGD Süd siedelt wieder Aale im Rhein an – Verlängerung der Artenschonzeit

Aale vor dem Aussetzen (Foto: SGD Süd)
Aale vor dem Aussetzen (Foto: SGD Süd)

Neustadt an der Weinstraße – Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd hat zum Schutz abwandernder Blankaale ein allgemeines Fangverbot im Rhein vom 1. Oktober eines jeden Jahres bis zum 1. März des Folgejahres per Allgemeinverfügung erlassen.

In dieser Zeit darf die Fischerei auf Aal im Rhein und in den angrenzenden Stillwasserflächen und Häfen mit dauerhafter Verbindung zum Rhein nicht ausgeübt werden. Dieses Verbot gilt für den Fang mit allen Geräten und Methoden der Freizeitfischerei wie auch der Berufsfischerei; in der Pfalz gibt es noch drei Betriebe. Ausnahmegenehmigungen zum Fang von Aalen können in begründeten Fällen durch die Obere Fischereibehörde bei der SGD Süd erteilt werden. Diese Regelung ist befristet bis zum 1. März 2020.

Seit dem Jahr 2004 wurden durch die SGD Süd kontinuierlich Besatzmaßnahmen durchgeführt. Die ausgesetzten Aale waren zwischen 9 bis 12 Gramm schwer und circa 10 Zentimeter lang. Jährlich werden insgesamt bis zu 100.000 Aale besetzt.

Für die Besatzdurchführung wird das rheinland-pfälzische Mess- und Untersuchungsschiff „MS Burgund“ genutzt. Auf der „MS Burgund“ können die nötigen Fischbecken zur Zwischenhälterung angebracht werden. Mit einer fest installierten Pumpe können Becken mit frischem Zulaufwasser aus dem Rhein versorgt werden.

Fischbesatzmaßnahmen werden zur Erhaltung und Bestandsstützung von gefährdeten Fischarten durchgeführt. Somit können gefährdete Fischarten in ihrer Art erhalten werden.

Der Besatzerfolg wird in einem Monitoring-Programm über eine Auswertung der Fangergebnisse der Freizeit- und Berufsfischerei überprüft. Auf Grundlage dieser erfassten Daten können Rückschlüsse über den Zustand und die Entwicklung gezogen werden. Es ist dabei erkennbar, dass die Besatzmaßnahmen durch die SGD Süd als erfolgreich eingestuft werden können. Nach den Besatzmaßnahmen können durchaus höhere Dichten von Aalen an den besetzten Lebensräumen festgestellt werden.

Der Aal erreicht eine maximale Körpergröße bis zu 1,20 Meter. Er ernährt sich hauptsächlich von Kleinlebewesen und im Alter auch von anderen Fischen.

Zur Fortpflanzung führt der Aal eine sehr weitgestreckte Wanderung durch. Kurz vor der Geschlechtsreife wandert der Aal von den süßwassergeprägten mitteleuropäischen Bächen und Flüssen stromabwärts in die Nordsee. Von der Nordsee aus zieht der Aal durch den Atlantischen Ozean zur Sargassosee. Dort geben die Elterntiere in mehreren hundert Meter Wassertiefe ihre Eier ab und versterben nach der Eiabgabe. Die geschlüpften Larven lassen sich dann mit dem Golfstrom in Richtung der europäischen Küste verdriften. Von dort aus ziehen die Jungaale (Glasaale) in die Mündungsbereiche der großen europäischen Ströme und wandern dann gegen die Strömung in die Bereiche der Bäche und Flüsse auf, in denen die Abwanderung der Elterntiere begonnen hatte.

Der Aalbewirtschaftungsplan ist bei der IKSR (Internationale Kommission zum Schutz des Rheins) zu finden.
http://www.iksr.org/uploads/media/207_d_01.pdf