Frankfurt am Main – Anlässlich der Entscheidung des Hessischen Verfassungsgerichtshofes gegen die Genehmigung des verkaufsoffenen Sonntags aus Anlass des Museumsuferfestes in Frankfurt am Main hat die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main ihre Mahnung bekräftigt, dass der Landesgesetzgeber eine praxisuntaugliche Regelung im Hessischen Ladenöffnungsgesetz ändern muss. „Die Landesregierungen in Wiesbaden haben nunmehr seit vielen Jahren zugesehen, wie verkaufsoffene Sonntage in Hessen nach und nach zum Erliegen kommen“, sagte Matthias Gräßle, Hauptgeschäftsführer der IHK Frankfurt am Main.
„Mit der aktuellen Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes ist eine der letzten denkbaren Optionen für einen verkaufsoffenen Sonntag in Frankfurt, nämlich aus Anlass des Museumsuferfestes, unmöglich geworden“, so Gräßle. Bereits der verkaufsoffene Stadtteilsonntag werde dieses Jahr nicht mehr stattfinden, da die Gewerbevereine das Planungs- und Kostenrisiko scheuen. Weiterhin Unsicherheit in Frankfurt besteht bei den beklagten Terminen zur IAA und zur Buchmesse. Hessenweit sind zahlreiche Kommunen betroffen. „Die Allianz für den freien Sonntag tut mit ihren Klagen den Händlern und den Stadtteilen, die um eine Belebung und Attraktivität der Einkaufsstraßen bemüht sind, keinen Gefallen“, sagte Gräßle.
Nachdem seit 2012 immer wieder durch Untersagungen von Sonntagsöffnungen deutlich wurde, dass an dem Regelwerk etwas nicht stimmen kann und hier dringender Handlungsbedarf besteht, blieb der Landesgesetzgeber dennoch untätig. „Dass verkaufsoffene Sonntage nur ‚aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen und ähnlichen Veranstaltungen‘ genehmigt werden dürfen, macht in der Sache keinen Sinn und führt zu nicht gewünschten Ergebnissen. Mit dem im Jahr 2006 erlassenen Hessischen Ladenöffnungsgesetz wollte der Gesetzgeber doch nicht die Sonntagsöffnungen in Hessen unmöglich machen. Die aktuelle Regelung muss dringend ersetzt werden“, sagte Gräßle. Handlungsspielräume gibt es, was schon seit 2009 durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über das Berliner Ladenöffnungsgesetz klar geworden ist. Sonntagsöffnungen „im öffentlichen Interesse“ oder individuell wegen eines „Firmenjubiläums“ hat das Bundesverfassungsgericht in seiner damaligen Entscheidung bereits als unproblematisch angesehen.
Die IHK Frankfurt am Main ruft daher erneut den Landtag auf, tätig zu werden, so wie es in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und sicher bald auch in weiteren Bundesländern der Fall sein wird. Ziel der IHK Frankfurt am Main ist es, dass künftig wieder vier verkaufsoffene Sonntage in Hessen möglich sind.