Mosbach – Ab Ende August 2017 werden Kalkungsmaßnahmen in Walldürn, Hardheim und dem Staatswald bei Höpfingen durchgeführt. Die gekalkte Fläche von ca. 1.300 ha verläuft in Walldürn nördlich der B 47 und B 27 (Distrikt 7: Glashofener Großer Wald und Distrikt 2: Lindig) und östlich der Miltenberger-Straße (Distrikt 8: Berg und Distrikt 18: Schweinberger Honert) des Hardheimer Gemeindewalds. Der Herrschaftswald auf Gemarkung Höpfingen im Nordosten sowie die beiden Staatswalddistrikte Grafenholz und Streit werden ebenfalls gekalkt.
Böden, die sich in Jahrtausenden von Jahren gebildet haben stehen in einer engen Wechselbeziehung mit dem Klima und Grundwasser und bilden ein komplexes System aus mineralischen und organischen Substanzen sowie den Bodenorganismen. Waldböden sind hierbei menschlichen Einflüssen und Belastungen ausgesetzt; von der Waldweide über Streunutzung bis hin zum sauren Regen. „Der Säureeintrag konnte mit der Einführung des Katalysators und den Rauchgasentschwefelungsanlagen ab 1989 zwar etwas zurückgeführt werden, dennoch bleibt mit der Bodenversauerung eine Altlast, die Waldökosysteme und ihre Funktion nach wie vor belastet“, so der Forstbetriebsleiter von Walldürn, Jörg Puchta. „Wir wollen mit der Kalkung die Nährstoffaufnahme der Bäume verbessern und die mikrobielle Aktivität der Humusauflage steigern, damit es zu einer besseren Durchlüftung und Durchwurzelung kommt und den Waldbäumen ein größerer Speicherraum für Bodenwasser bereitgestellt werden kann.“
„Durch die Ausbringung genau berechneter und dosierter Kalkgemische können wichtige Funktionen des Waldbodens wieder hergestellt werden“, erklärt Heidi Pammer, Beauftrage für die Kalkungsmaßnahmen im Neckar-Odenwald-Kreis. Gekalkt wird mit Dolomit-Gesteinsmehl. Das Material wird zum Großteil mit Fahrzeugen in den Bestand geblasen, wobei die Staubbelastung aufgrund neuer Ausbringungstechniken und der Befeuchtung des Materials relativ gering bleibt. Die Kosten für das Material und die Ausbringung werden vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums, dem Land Baden-Württemberg, dem Bund und den Kommunen getragen.
Waldbesucher und Wanderer werden gebeten, die betroffenen Gebiete zur Zeit der Ausbringung nicht zu betreten und entsprechende Umleitungs-, Hinweis- und Sperrschilder zu befolgen. Da auch einige Straßen von der Maßnahme tangiert sind, wird außerdem um eine umsichtige Fahrweise der Verkehrsteilnehmer gebeten.