Landau – Am 24. September 2017 wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Im Vorfeld der Wahlen informiert die Stadt Landau über den Versand der Wahlbenachrichtigungen sowie die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Stadt Landau werden in der Zeit vom 26. bis 30. August an die Wahlberechtigten zugestellt. Wie bereits bei vergangenen Wahlen liegen die Benachrichtigungen in Brief- und nicht in Kartenform vor.
Wer nach dem 30. August noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, jedoch glaubt wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich unter 06341/13-1104, -1101 bzw. -1107 bis spätestens 8. September an das städtische Wahlamt zu wenden.
Das Wahllokal, in dem die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, ist in dem Schreiben zur Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Wahlberechtigten der Wahlbezirke 8 und 10 beachten bitte, dass die Adresse des DRK Landau aufgrund einer Straßen-Neubenennung „Am alten Güterbahnhof 5“ (vorher: Rheinstraße 34) lautet. Außerdem wurde das Wahllokal des Wahlbezirks 7 aufgrund einer Veranstaltung am Wahltag vom Protestantischen Gemeindehaus am Stiftsplatz in den Treffpunkt Familie beim Haus der Familie in der Kronstraße 42 verlegt.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Wahlscheinantrag, mit dem bei Bedarf Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Ebenso ist eine Beantragung über das Internet möglich. Dafür wird ab dem 28. August auf der städtischen Seite www.landau.de unter „Wahlen“ ein Formular zur Verfügung stehen.
Falls die Wahlbenachrichtigung nicht oder noch nicht vorliegt, kann ein Wahlscheinantrag auch formlos per E-Mail (wahlen@landau.de) oder mündlich (Rathaus, Wahlamt, Zimmer 210) gestellt werden. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben.
Wer Briefwahl persönlich beantragen und gegebenenfalls auch gleich seine Stimme abgeben möchte, kann sich ab dem 28. August an das Briefwahlbüro im Bürgerbüro des Rathauses wenden.
Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montags von 7:30 bis 16 Uhr (durchgehend), dienstags von 7:30 bis 12:30 Uhr (nachmittags geschlossen), mittwochs von 7:30 bis 16:00 Uhr (durchgehend), donnerstags von 7:30 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr sowie an den Samstagen 2., 9. und 16. September von 9 bis 11 Uhr.
Am Freitag, 22. September, wird das Briefwahlbüro zusätzlich von 14 bis 18 Uhr in
Zimmer 210 des Rathauses geöffnet sein.
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können auch noch am Wahlsonntag selbst Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Dazu ist das Briefwahlbüro von 8:30 bis 15 Uhr ebenfalls in Zimmer 210 geöffnet.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wer Briefwahlunterlagen für andere Personen abholen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht. Im Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine Vollmacht vorgedruckt, die bei Bedarf ausgefüllt werden kann. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass eine bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf. Dies ist gesetzlich geregelt. Ausnahmen sind nicht möglich.
Wer Briefwahlunterlagen für sich oder eine andere Person abholen möchte, muss sich ausweisen können.
Bei der Rücksendung von Briefwahlunterlagen ist zu beachten, dass diese spätestens am Sonntag, 24. September, um 18 Uhr im Rathaus vorliegen müssen. Die Wahlbriefe können entweder persönlich im Briefwahlbüro abgegeben oder in die Hausbriefkästen am Rathaus eingeworfen werden. Eine Rücksendung per Post sollte spätestens am Donnerstag vor der Wahl erfolgen.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass fast alle Wahllokale in Landau barrierefrei zugänglich sind. Nur in wenigen Fällen war es nicht möglich, einen behindertengerechten Zugang zu schaffen. Betroffene können entweder Briefwahl nutzen oder einen Wahlschein beantragen. Mit diesem Wahlschein ist es möglich, in einem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis seine Stimme abzugeben. Bei Fragen zur Barrierefreiheit von Wahllokalen steht das Wahlamt gerne zur Verfügung.