Kaiserslautern – Mit dem Start ins Berufsleben tauchen auch viele Fragen rund um das Geld auf: Muss ich auf mein erstes Gehalt Steuern zahlen? Was muss ich tun, um zu viel gezahlte Steuern zurück zu erhalten, und was benötige ich für meine erste Steuererklärung?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter.
Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr unter der landesweit erreichbaren Telefonnummer: 0261- 20 17 92 79 für allgemeine Fragen rund um das Thema Steuern erreichbar.
Grundsätzlich gilt: Auch Azubis müssen Steuern zahlen
Ein lediger Azubi darf derzeit rund 1000 Euro brutto verdienen, ohne dass Lohnsteuer anfällt. Verdient ein Azubi mehr, so wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber direkt vom Gehalt abgezogen und an das Finanzamt überwiesen.
Alle Auszubildenden müssen vor Beginn ihrer Ausbildung ihrem Ausbildungsbetrieb die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer sowie ihr Geburtsdatum mitteilen und angeben, ob es sich um das erste oder ein weiteres Arbeitsverhältnis handelt. Mit Hilfe dieser Angaben kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch abrufen (Steuerklasse, Angaben zur Kirchensteuer).
In den meisten Fällen fallen noch keine Steuern an und müssen Auszubildende noch keine Steuererklärung abgeben. Falls jedoch Lohnsteuer abgezogen wurde, geht nichts verloren: Denn zu viel gezahlte Steuern können im nächsten Jahr durch die Abgabe einer Steuererklärung, bei der beruflich bedingte Ausgaben (Werbungskosten), wie z. B. Fahrten zur Arbeit und Berufsschule, Schulbücher, Kosten und Porto für Bewerbungsunterlagen etc. eingetragen werden, zurück erstattet werden. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Pauschale von 1000 Euro für Werbungskosten. Erst wenn die beruflich bedingten Kosten höher sind, ist eine genaue Angabe in der Steuererklärung erforderlich.