Mainz – Ende März 2017 hat der Stadtrat Mainz als dritte Kommune in Rheinland-Pfalz beschlossen, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge einzuführen. Die eGK soll Asylsuchenden den direkten Zugang zu einem Arzt ermöglichen. Zum 1. Juli 2017 wurde die eGK vereinbarungsgemäß in Mainz in Kooperation mit der IKK Südwest eingeführt. Sie ist für die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Mainz zuständig.
„Der Start war reibungslos und zügig, die Zusammenarbeit mit der IKK Südwest ist gut, alle zum 1.7.2017 benötigten Gesundheitskarten wurden pünktlich ausgeliefert und die Ärzte sind ebenfalls informiert“, stellt Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch hochzufrieden fest. Die Karte in Checkkartengröße mit Bild und Namen der jeweiligen Person unterscheidet sich nicht von den Krankenkassen-Karten gesetzlich Krankenversicherter. Seit 1.7.2017 erhält nun jeder Neuankömmling eine eigene Krankenversichertenkarte. Dezernent Dr. Lensch: „Damit entfällt auch die Stigmatisierung, die Flüchtlinge und Asylbewerber durch Vorlage des bisher üblichen Krankenscheins von anderen Patienten unterschied.“
Nele Kleinehanding (Armut und Gesundheit in Deutschland e.V., Sozialarbeiterin) und Claudia Eger (Medinetz Mainz e.V.): „Es ist schön zu sehen, dass die zahlreichen Gespräche mit den Stadträten der amtierenden Fraktionen im Stadtrat im Herbst 2016 ernst genommen wurden.“ Claudia Eger: „Wir begrüßen die Einführung der eGK für Geflüchtete. Sie baut bürokratische Hürden ab, was den Zugang zur Gesundheitsversorgung für die betroffenen Menschen deutlich erleichtert.“ Es sei zu beobachten, dass alle geflüchteten Patientinnen und Patienten die eGK jetzt in die Sprechstunden mitbringen, so Nele Kleinehanding (Armut und Gesundheit in Deutschland e.V., Sozialarbeiterin): „Die Karte wird nun von allen als wichtiges Ausweisdokument erkannt. In der Vergangenheit ging der Krankenbehandlungsschein oft verloren oder wurde von Kliniken und Ärzten im Original einbehalten. Eine weitere Behandlung war unter diesen Umständen nur schwer möglich.“
Die eGK erlaubt den Karteninhabern freie Arztwahl. Für die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern ist in Mainz vereinbarungsgemäß die IKK Mainz zuständig. Den Leistungsumfang der medizinischen Versorgung regelt das Asylbewerberleistungsgesetz, die darin festgelegten Einschränkungen der medizinischen Versorgung gegenüber den Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte haben weiterhin Bestand. Das Leistungsspektrum für Flüchtlinge verändert sich also mit der Einführung der eGK nicht.
Allerdings kritisiert Professor Trabert (Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.), „dass durch Einschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG §4 und §6) weiterhin nur akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandelt werden.“ Diese Einschränkung verursache immer wieder eine unzureichende Gesundheitsversorgung und das Verschlimmern von chronischen Erkrankungen. Er fordert: „Diese gesetzlichen Bestimmungen müssen dringend auf Bundesebene abgeschafft werden.“