Landau – Alle Kinder, die vor dem 1. September 2018 das sechste Lebensjahr vollenden, werden für das Schuljahr 2018/2019 schulpflichtig. Sie sind zur Aufnahme in die Grund- oder Förderschule anzumelden.
Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder erhalten von der zuständigen Grundschule eine persönliche Einladung.