Neustadt an der Weinstraße – Der Stadtrat stimmte der Umsetzung eines E-Government Konzeptes für die Verwaltung zu. Zur Begründung heißt es: Wirtschaft 4.0, Digitalgipfel der Bundesregierung oder E-Government, – bei allen Begriffen handelt es sich um die Umstellung der Wirtschaft, der Verwaltung und somit unseres Lebens auf elektronische Prozesse und Unterstützungen.
Mit dem E-Government kommen neue Anforderungen auf die Stadt zu. Es gilt, die gesetzlichen Anforderungen an eine elektronische Verwaltung umzusetzen und die Stadtverwaltung in eine moderne elektronische Verwaltung weiterzuentwickeln. Schlagworte hierfür sind Dokumentenmanagementsystem, elektronischer Rechtsverkehr (mit den Gerichten), Zentraler Rechnungseingang (Papier und elektronisch), bis hin zu elektronischen Rechnungen (und elektronischen Bescheiden/Gebührenbescheiden) der Stadt.
Die dafür benötigten technischen E-Government-Komponenten (Software) werden im kommunalen Verbund in Rheinland-Pfalz (KommWis und Zweckverband ZIDKOR) beschafft. Die landesweite Ausschreibung eines neuen Dokumentenmanagementsystems, an der sich auch die Stadt Neustadt an der Weinstraße beteiligt hat, ist abgeschlossen. Das System wird demnächst zur Verfügung gestellt.
Die Einführung der E-Government-Komponenten erfordert in Großteilen eine Neustrukturierung der Prozesse in allen Bereichen der Verwaltung. Um den Mehrwert durch die neue Technik zu gewinnen, wird die Einführung durch eine Organisationsberatung begleitet. Für diese Aufgaben sind innerhalb der nächsten Jahre zusätzliche Personalressourcen erforderlich.
Nächstes Thema war die Lärmaktionsplanung. Beschlossen wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange über die Vorschläge zur Lärmminderung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Die Planung war vorab in allen Ortsbeiräten behandelt worden. Begründung: Gemäß einer Studie des Bundesumweltamtes fühlen sich mehr als 50 Prozent der Bevölkerung durch Umgebungslärm belästigt, davon ein Drittel wesentlich und 10 Prozent hochgradig. Der Umgebungslärm resultiert aus unterschiedlichen Quellen, wobei der Lärm von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Flughäfen und Gewerbegebieten einen besonderen Stellenwert einnimmt. Maßnahmen könnten beispielsweise sein: Geschwindigkeitsreduzierungen auf betroffenen Straßenabschnitten oder eine Kombination von Geschwindigkeitsreduzierungen und Fahrbahnbelagsverbesserungen.
Auch das Thema Windpotenzialstudie, die Untersuchung zur Steuerung von Windenergieanlagen, wurde im Rat abschließend diskutiert und die Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen. Im Ergebnis wird eine Fläche von ca. 42 ha in der Gemarkung Mußbach, zwischen Bahnlinie und Autobahn A 65, als Konzentrationszone für Windenergieanlagen in die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes übernommen. Verbunden damit ist ein Ausschluss von Windenergieanlagen in der restlichen Gemarkung der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Wie vom Hauptausschuss empfohlen, stimmte das Gremium den Gemeindeanteilen zur Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung zu: Alban-Haas-Straße, Pfalzgrafenstraße (Stichstraße), Siedlerstraße (Hausnummern 1 bis 21, 2 bis 38 und 35a bis 63), Würzmühle, In den Obergärten (Lachen-Speyerdorf) und Raiffeisenstraße (Königsbach) jeweils 25 Prozent; Am Kriegergarten sowie Theodor-Körner-Straße je 30 Prozent.
Wie vom Ausschuss für Bau und Planung empfohlen, wurde die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan „Flugplatz Abschnitt West“ V. Änderung im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf beschlossen. Die Bebauungsplan-Änderung ist erforderlich um die Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Lachen-Speyerdorf.
In diesem Zusammenhang wurde Herrn Oberbürgermeister Hans Georg Löffler eine Unterschriftenliste zum Erhalt der Bäume in diesem Bereich überreicht.
Für den Bebauungsplan „Am Schieferkopf“ I. Änderung im Ortsbezirk Hambach hat das Gremium, ebenfalls auf Empfehlung des Ausschusses für Bau und Planung, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die erneute öffentliche Auslegung ist erforderlich, weil wesentliche Änderungen in der Planzeichnung vorgenommen wurden.
Auf Antrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde eine Absichtserklärung zum Thema „Autonomes Fahren“ verabschiedet, konkret, dass „Der Stadtrat Neustadt an der Weinstraße seine Absicht erklärt, bei den Ausschreibungen zur integrierten Kommunalentwicklung in Hambach das Projekt „Autonomes Fahren“ zu berücksichtigen und die Thematik mit Nachdruck für die Gesamtstadt voranzutreiben“. Es sei ein wichtiger Bestandteil des Masterplan zur integrierten Kommunalentwicklung im Weindorf Hambach und die Verkehrssituation rund ums Hambacher Schloss, lautet die Begründung. Gerade bei den Planungen für ein Verkehrskonzept zum Hambacher Schloss könne das Projekt „Autonomes Fahren“ eine innovative Alternative sein. Die bisherigen Gespräche hätten gezeigt, dass es grundsätzlich auch auf Bundesebene eine Bereitschaft gebe, eine Erprobungsphase mit nationalem Modellcharakter zu unterstützen.
Ergänzend hierzu wurde auch der Antrag aller Stadtratsfraktionen eine Absichtserklärung zum Thema „Mobility-on-Demand“ zu fassen, beschlossen. Es ist beabsichtigt, Mobility-on-Demand unter Einsatz von autonomen Fahrzeugen als ergänzendes Mobilitätsangebot flächendeckend in Neustadt und allen seinen Weindörfern einzuführen. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße strebt in Bezug auf die Mobilität der Zukunft eine Vorreiterrolle für Klein- und Mittelstände in Deutschland an, so dass sich der Zeitplan eng an dem orientiert, was technologisch und regulatorisch möglich ist.
Ein Antrag der CDU ging dahingehend, dass sich die Feuerwehrspitze darüber Gedanken machen sollte, welcher Rahmen bei der Verleihungen von Ehrungen und Beförderungen von Feuerwehrleuten angemessen ist. Die äußere Umgebung und die zeitliche Abfolge würden nach ihrer Auffassung nicht immer einen angemessenen und würdigen Rahmen zur Ehrung und Beförderung der Feuerwehrleute bilden. Stadtfeuerwehrinspekteur Stefan Klein hat in Abstimmung mit dem Sachgebiet Feuer- und Zivilschutz hierzu ein Konzept erstellt. Künftig soll alle 4 Jahre eine größere Veranstaltung für die Feuerwehrleute mit Partnern als Dankeschön stattfinden.
Auf Antrag der CDU wurde beschlossen, dass die Verwaltung prüfen solle, ob abschließbare Fahrradboxen auf Mitfahrerparkplätzen aufgestellt werden können. Hierdurch solle die Attraktivität der Mitfahrerparkplätze weiter erhöht sowie ein Anreiz geschaffen werden diese mit dem Fahrrad anzufahren. Um das Fahrrad dort geschützt abzustellen sei es notwendig abschließbare Fahrradboxen anzubieten.
Ebenfalls auf Antrag der CDU hat sich der Stadtrat dafür ausgesprochen, die Einrichtung eines Calisthenics-Parks im Stadtgebiet zu prüfen. Dieser Wunsch wurde von vielen jungen Bürgerinnen und Bürgern bei 1. Neustadter Jugendkongress geäußert.
Zum Schluss der Sitzung wurde Frau Beigeordnete Waltraud Blarr (Bündnis 90/Die Grünen) als hauptamtliche Beigeordnete zum 10.09.2017 durch Herrn Oberbürgermeister Löffler in das Amt eingeführt und Herr Markus Penn (FDP) zum ehrenamtlichen Beigeordneten gewählt. Herr Penn tritt sein Amt ebenfalls zum 10.09.2017 an.
Als Folge der Neuwahlen wurde auch eine neue Dezernatsverteilung beschlossen. Diese gilt ebenfalls ab dem 10.09.2017.