Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Verkehrsunfall mit Flucht
Frankenthal (ots) – Am Freitagmittag gegen 11:45 Uhr streifte ein Lkw beim Wenden in der Kreuzstraße ein Verkehrszeichen. Der Lkw-Fahrer entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Sachschaden in Höhe von ca. EUR250,- zu kümmern. Ein aufmerksamer Zeuge notierte sich das Kennzeichen, wodurch letztlich auch der Fahrer ermittelt werden konnte.
Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.
Verkehrsunfall mit leicht verletzter Person
Frankenthal (ots) – Am Freitagmittag gegen 13:25 Uhr kam es in der Mörscher Staße in Frankenthal zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Person leicht verletzt wurde. Ein 18-jähriger Pkw-Fahrer aus Frankenthal übersah an einer Einmündung den vorfahrtsberechtigten Pkw-Fahrer auf der Mörscher Straße, so dass es zu Unfall kam. Der bei dem Unfall leicht verletzte 56-jährige Pkw Fahrer aus Frankenthal wurde zur weiteren Untersuchung mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus verbracht. Gegen den 18-jährigen Frankenthaler wird nun u.a. wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
Verkehrsunfall mit Flucht II
Frankenthal (ots) – In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde in der Knietschstraße in Frankenthal der geparkte Pkw Nissan Qashqai eines 63-jährigen Frankenthalers beschädigt. Vermutlich streifte der Verursacher den geparkten Pkw beim Vorbeifahren und entfernte sich anschließen vom Unfallort. Es entstand ein Schaden in Höhe von ca. EUR1000,-. Hinweise auf den Verursacher liegen derzeit nicht vor.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.