Mainz – Erstmals zur Wahl des 15. Bundestages im Jahre 2001 wies das Wahlbüro der Stadt Mainz die Wählerinnen und Wähler darauf hin, dass mit der Bereitstellung von speziellen Wahlschablonen für Blinde und Sehbehinderte für diesen Personenkreis deutliche Verbesserungen bei der Ausübung ihres Wahlrechtes eintraten:
Blinde oder sehbehinderte Wahlberechtigte können daher auch im Jahre 2017 mit Hilfe der Schablone eigenständig und ohne die Mithilfe eines Dritten ihre Wahlentscheidung treffen.
Um das Einlegen des Stimmzettels in die Schablone zu erleichtern, wurde in alle Stimmzettel – auch in Mainz – am oberen rechten Rand ein Loch eingestanzt, das zur Arretierung des Wahlzettels dient. Das Wahlgeheimnis bleibt dessen ungeachtet umfassend gewahrt.
Wer also mit einer Schablone wählen will, kann diese beim Landesblindenverband Rheinland-Pfalz beantragen. Der Landesblindenverband bietet für 12 Cent pro Minute eine Servicetelefonnummer unter der 0180 – 56 66 456 an.
Durch den landeseinheitlichen Stimmzettel ist zudem sichergestellt, dass die Schablonen nach nur einem Muster hergestellt werden können. Die Kosten für dieses Hilfsmittel trägt der Bund im Rahmen der Wahlkostenerstattung.
Die Wahlschablonen werden den wahlberechtigten Blinden oder Sehbehinderten zugesandt und können in das jeweilige Wahllokal mitgebracht werden, um sie dort durch Einlegen eines Stimmzettels für die Wahl zu nutzen.
Die Schablonen können auch bei der Briefwahl verwendet werden. Die aus der Wahlschablone entnommenen Stimmzettel unterscheiden sich nicht von anderen Stimmzetteln – das Wahlgeheimnis wird mithin absolut gewahrt.