Viernheim – Wird es zum 01.01.2018 eine neue Gebührenordnung für das Friedhofswesen geben? Dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger Viernheims auf reduzierte Friedhofsgebühren ab 01.01.2018 freuen?
Mit dieser Fragestellung hat sich u.a. die Betriebskommission des Stadtbetriebes Viernheim – Dienstleistungen – (kurz: SVD) in ihrer Sitzung am 23.08.2017 beschäftigt. „Auf der Basis einer Nachkalkulation der Friedhofsgebühren für die Jahre 2014 und 2015 sowie den Ergebnissen des Jahres 2013 läuft es nunmehr ab Januar 2018 auf eine signifikante Gebührensenkung im Bereich des Friedhofwesens hinaus“, so Erster Stadtrat Jens Bolze, Vorsitzender der Betriebskommission SVD.
Das in Hessen geltende Gebührenrecht fordert, dass Überschüsse und Defizite innerhalb der auf das Jahr des Entstehens folgende fünf Jahre ausgeglichen werden. Die Überschüsse sind und die Defizite sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. „Wir nehmen diese Regelung ernst und haben auf der Basis vorgenommener Nachkalkulationen in der vergangenen Sitzung eine neue Gebührenkalkulation erstmalig beraten. Hierbei stehen signifikante Gebührenreduzierungen teilweise im dreistelligen Bereich für viele Gebührentatbestände durchaus im Raume. Vor allem die Urnenrasengrabstätten oder auch Eltern- und Familiengrabstellen könnten um teilweise mehrere hundert Euro günstiger werden.“, so Bolze
Die Betriebskommission wird sich in ihrer kommenden Sitzung am 25.10.2017 eingehend mit den vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen beschäftigen und die weitergehende Beratung und Beschlussfassung dann für den Magistrat am 20.11.2017 und die Stadtverordneten-Versammlung am 07.12.2017 vorbereiten.
Gegenstand der Sitzung waren auch die Prüfungen des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 bzw. der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016.
Nach Mitteilung des Betriebskommissionsvorsitzenden wird sich für 2016 ein Jahresfehlbetrag (Stadtbetrieb insgesamt) i.H.v. 70.116 € ergeben. Dieses Ergebnis schneidet im Vergleich zum Vorjahr (2015) um rund 3.000 € besser ab.
Diese positive Entwicklung resultiert insbesondere aus niedrigeren Aufwendungen vor allem beim Materialaufwand, den Abschreibungen sowie sonstigen betrieblichen Aufwendungen und dem Zinsaufwand.
Die seit Jahren positive Entwicklung konnte gehalten werden. Die Erlösentwicklung bei den Umsatzerlösen Betriebshof und bei den Friedhofsgebühren ist stabil und insgesamt etwas niedriger als im Vorjahr.
Maßgeblich dafür ist ein schon sehr frühzeitig installiertes Risiko-Früherkennungssystem, welches es der Betriebsleitung und der Betriebskommission ermöglicht, etwaig bestandsgefährdende Risiken, welche die Entwicklung und / oder den Bestand des SVD wesentlich beeinträchtigen können, zu erkennen und darauf zu reagieren. Der Vorsitzende der Betriebskommission spricht an dieser Stelle seinen ausdrücklichen Dank an die Betriebsleitung und alle Mitglieder der Betriebskommission aus.