Heppenheim – ESB – Eingliederung schwerbehinderter Menschen – ist eine neue Fördermaßnahme von Neue Wege –Kommunales Jobcenter –, die Menschen mit Handicap auf dem Weg zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützt.
„Uns ist es wichtig, Menschen mit einer schweren Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen. Eine erfüllende Arbeit zu haben ist ein Grundbedürfnis und muss auch Menschen mit Handicap zugänglich sein“, so die Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernentin Diana Stolz. „Wir sind überzeugt, dass eine ganzheitliche Förderung der richtige Weg ist. Unser neues Konzept ist ideal auf die Situation von Menschen mit einer Behinderung abgestimmt. Wir nehmen unseren Auftrag, Inklusion am Arbeitsmarkt zu fördern, sehr ernst“, so Stolz weiter.
Die neue Maßnahme begleitet die Teilnehmenden über einen Zeitraum von 12 Monaten. Ein intensiver Betreuungsschlüssel bietet viel Raum für lange Einzelgespräche, ausführliche Potentialanalysen und Austauschmöglichkeiten mit den Betroffenen und interessierten Arbeitgebern. Ganz gezielt wurde eine 3-Phasen-Förderstruktur konzeptioniert: Feststellungsphase, Umsetzungsphase und, gegen Ende der Förderung, eine Integrationsphase.
In der Feststellungsphase erarbeitet ein interdisziplinäres Team zunächst durch eine Anamnese, eine Potentialanalyse und Orientierungsgespräche einen konkreten Arbeitsplan gemeinsam mit den Betroffenen. In der anschließenden Umsetzungsphase wird durch intensives und individuelles Coaching an der Umsetzung des Arbeitsplanes gearbeitet. Bei der dritten Phase – der Integrationsphase – sollen praktische Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt, wie zum Beispiel durch sogenannte Praxisjobs, gesammelt werden. Ist das Ziel einer erfolgreichen Integration, nämlich eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt, erreicht, betreut Neue Wege die neuen Arbeitnehmer auch noch einige Zeit weiter.
„Nach unserer Erfahrung ist eine Nachbetreuung eine sehr sinnvolles Angebot“, findet Betriebsleiter Stefan Rechmann. „Dient sie doch der Stabilisierung des neuen Beschäftigungsverhältnisses und bietet beiden Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Möglichkeit der Unterstützung und des Austauschs im Bedarfsfall“, so der Betriebsleiter abschließend.