Neustadt an der Weinstraße – Im Nachgang des schweren Verkehrsunfalls einer Radfahrerin mit Todesfolge beim Überqueren der B39 an der östlichen Einfahrt nach Geinsheim fand auf Einladung des Landesbetriebs Mobilität am 30.08.2017 ein Ortstermin mit Vertretern der Polizeiinspektion Neustadt, der Straßenverkehrsbehörde der Stadt, des Ortsvorstehers Geinsheim und des städtischen Radverkehrsbeauftragten statt, um die Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Radquerungsanlage zu erörtern.
Als Ergebnis dieses Erörterungstermins wurden folgende Maßnahmen einvernehmlich beschlossen:
- Die offizielle HBR-Radwegebeschilderung, die dem touristischen Radfahrer auf regionale Ziele hinweist, soll baldmöglichst sowohl von Geinsheim als auch aus östlicher Richtung kommend ausschließlich über die Brücke ca. 300m westlich von der Unfallstelle geführt werden.
- Direkt an der Querungsanlage werden in den nächsten 14 Tagen zusätzliche Verkehrszeichen „Radfahrer absteigen“ montiert.
- Des Weiteren werden bis 2018 beidseits Umlaufsperren montiert, die die Radfahrer dazu veranlassen, vor der Überquerung abzusteigen und ihr Fahrrad im Kreuzungsbereich zu schieben.
- Die unmittelbar neben der Radquerung befindliche landwirtschaftliche Einfahrt an der Nordseite der B39 wird entfernt, um das Umfahren der Querungsanlage zu verhindern.
Anbringen von Gefahrenzeichen 138 „Radfahrer kreuzt“ für beide Richtungen auf der B39.
Alle Beteiligten waren sich darüber einig, dass mit diesen Maßnahmen die Radfahrer zu mehr Aufmerksamkeit beim Überqueren der Bundesstraße angehalten werden, was die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer signifikant erhöht. Mittels der neuen offiziellen Radwegeführung über die Brücke kann zudem eine sichere hindernisfreie Alternative ohne nennenswerte Umwege insbesondere für ortsunkundige Radfahrer angeboten werden.