Landau – Am 20. September 2017 beginnen die Bauarbeiten für das zweite Brückenbauwerk des Richtungsanschlusses der A 65 in Richtung Speyer.
Für das Aufbauen der Verkehrssicherung im Baustellenbereich sowie zur Durchführung vorbereitender Erdarbeiten im unmittelbaren Bereich der Verkehrsrampe der A 65 / B 272 ist es erforderlich, die Richtungsfahrbahnen von der B 272 aus Speyer kommend auf die A 65 Richtung Karlsruhe und von der A 65 aus Karlsruhe kommend auf die B 272 in Richtung Speyer in der Zeit vom 20. September 2017, ab 9.00 Uhr, bis spätestens 22. September 2017, 14.00 Uhr, voll zu sperren.
Die Umleitung zur B 272 in Richtung Germersheim erfolgt für Verkehrsteilnehmer von der B 10 und von der A 65 über die Anschlussstelle Landau-Zentrum Ost über die L 509 und die L 542 zum Kreisverkehrsplatz nach Essingen. Die Umleitung in Richtung Speyer erfolgt über die A65 Abfahrt Neustadt-Süd über die B 39.
Die Verkehrsteilnehmer von Speyer kommend zur A 65 werden über die Auffahrt der A 65 nach Norden über die Anschlussstelle Edenkoben zurück auf die A 65 geführt.
Die umfangreiche Beschilderung der Umleitungsstrecken wird bereits am 19. September 2017 aufgestellt und vorbereitet, jedoch noch nicht aktiviert, damit die Vollsperrung am 20. September 2017, ab 9.00 Uhr, nach dem Berufsverkehr ohne Verzögerung starten kann.
Ende September 2017 starten dann die eigentlichen Arbeiten für die Fundamente der Pfeiler und Widerlager der rd. 100 m langen Brücke. Die Baukosten betragen rd. 2 Mio. Euro. Mit der Fertigstellung der Brücke ist voraussichtlich Ende 2018/Anfang 2019 zu rechnen.
Parallel dazu läuft bereits seit rund einem Jahr der Bau der Brücke über die A 65. In 2019 schließen sich dann die abschließenden Oberbau– und Asphaltarbeiten sowie die Ausstattungsarbeiten des Richtungsanschlusses an. Mit der Fertigstellung der Strecke ist in 2019 zu rechnen. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 6 Mio. Euro.
Der Landesbetrieb Mobilität Speyer bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für eventuell auftretende Verkehrsbehinderungen im Zuge der Sperrung.