RP Darmstadt informiert über Schlachtungen zum Islamischen Opferfest

Regelungen zum islamischen Opferfest

Das Regierungspräsidium Darmstadt weist auf Regelungen hin

Darmstadt – Das Islamische Opferfest, welches sich aufgrund des islamischen Mondkalenders jährlich rückwärts um zumeist elf Tage verschiebt, wird in diesem Jahr zwischen dem 23. und 26. September 2015 gefeiert.

Zum Höhepunkt des Haddsch, der Wallfahrt nach Mekka, spenden Muslime anlässlich des Festes Geld für notleidende Menschen oder lassen ein Schaf oder Rind schlachten. Das Fleisch des geopferten Tieres wird dann traditionell mit Verwandten und Bekannten, aber auch mit Bedürftigen, geteilt.

Auch in Südhessen finden in diesem Jahr wieder in zahlreichen, durch das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) zugelassenen Schlachtbetrieben Schlachtungen anlässlich des Opferfestes statt, die von den örtlich zuständigen Veterinärbehörden überwacht werden. Das RP weist darauf hin, dass alle Schlachtungen rechtzeitig vorab bei dem für den Schlachtbetrieb zuständigen Veterinäramt anzumelden sind, damit die gesetzlich vorgeschriebene Schlachttier- und Fleischuntersuchung der Tiere durch dem amtlichen Tierarzt durchgeführt werden kann. Schlachtungen außerhalb der behördlich überwachten Schlachtbetriebe sind grundsätzlich verboten und werden durch die zuständigen Veterinär-, Polizei- und Ordnungsbehörden verfolgt.

Vor der Schlachtung werden alle Schlachttiere aus Tierschutzgründen betäubt. Diese unmittelbar vor der Schlachtung von sachkundigen Personen durchgeführte Betäubung führt nicht zum Tod der Tiere und behindert auch deren Ausblutung nicht, weshalb die Vorschriften des Korans eingehalten bleiben. Für eine Schlachtung ohne vorherige Betäubung, das so genannte Schächten, bestehen im Regierungsbezirk Darmstadt derzeit keine Ausnahmegenehmigungen. Somit ist das Schächten von Tieren hier generell unzulässig und wird seitens der zuständigen Behörden geahndet.