Frankfurt am Main – Nach intensiven Verhandlungen haben am 11. September 2017 die Goethe-Universität Frankfurt und die Gewerkschaften – unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung – eine Tarifeinigung erzielt, die auch eine Freifahrtberechtigung umfasst. Damit erhalten die rund 4.600 Tarif-Beschäftigten der Goethe-Universität Frankfurt rückwirkend zum 1. März dieses Jahres 2,0 Prozent mehr Gehalt, wobei Beschäftigte der unteren Entgeltgruppen von einer Erhöhung der Bezüge um mindestens 75 Euro im Monat profitieren. Ab 1. Februar 2018 werden die Gehälter nochmals um 2,2 Prozent steigen.
Der Abschluss sieht außerdem weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Entgelt- und Arbeitsbedingungen vor. So ist bei Höhergruppierungen künftig ein stufengleicher Aufstieg vorgesehen. In den Entgeltgruppen 9 bis 15 wird es ab dem 1. Januar 2018 auch eine 6. Stufe geben. Zur Gewinnung oder Bindung von Beschäftigten kann eine Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 20 Prozent der Stufe 2 gezahlt werden. Auszubildende erhalten rückwirkend zum 1. März 2017 einen festen monatlichen Zuschlag von 35 Euro; ab 1. Februar 2018 wird das monatliche Ausbildungsentgelt nochmals um 35 Euro angehoben.
Gemäß der Selbstverpflichtung der Goethe-Universität partizipieren in dieser Tarifrunde erstmals auch die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte an den erzielten Tariferhöhungen. Das Stundenentgelt dieser Beschäftigtengruppe wird dabei um denselben Prozentsatz angehoben, der jetzt für die Entgeltgruppen E10-E15 gilt. Rückwirkend ab dem 1. März 2017 beträgt damit das Stundenentgelt für studentische Hilfskräfte 9,69 € (mit Bachelorabschluss 11,22 €) sowie für wissenschaftliche Hilfskräfte 14,99 €. Ab 1. Februar 2018 erhöhen sich die Stundenentgelte auf 9,90 € für studentische Hilfskräfte (mit Bachelorabschluss auf 11,47 €) und 15,32 € für wissenschaftliche Hilfskräfte.
Auch für Tarifbeschäftigte, Auszubildende und Hilfskräfte, welche zwischen dem 1. März und dem 11. September 2017 aus dem Arbeitsverhältnis bzw. Ausbildungsverhältnis ausgeschieden sind, können noch in den Genuss der neuen Regelungen kommen, indem sie bis zum 31. März 2018 einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen.
Die Goethe-Universität Frankfurt bedauert den späten Abschluss der Tarifverhandlungen sehr. Die Zeit wurde in intensiven Verhandlungen mit dem Land genutzt, um auch für die Tarifangestellten der Goethe-Universität eine Freifahrtberechtigung für den Öffentlichen Nahverkehr in Hessen zu erreichen, was zunächst nicht vorgesehen war. Eine entsprechende Einigung mit dem Land konnte jedoch erst Ende August erzielt werden. Die Goethe-Universität zeigt sich sehr froh und dankbar, dass damit die Freifahrtberechtigung ab 1. Januar 2018 auch für die Bediensteten (Tarif-Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte sowie Auszubildende) eingeführt werden kann.