Wiesbaden – Wahlbriefe mit dem ausgefüllten Stimmzettel für die Bundestagswahl 2017 müssen spätestens am Wahltag, also am kommenden Sonntag, dem 24. September 2017, bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, kann nur dann die Stimmabgabe für die Bundestagswahl berücksichtigt werden.
Der Bundeswahlleiter empfiehlt allen Briefwählerinnen und Briefwählern, die ihre Briefwahlunterlagen noch nicht ausgefüllt und abgesandt haben, ihre Wahlbriefe umgehend, das heißt heute oder morgen, zur Post zu geben. Es besteht auch die Möglichkeit, den Wahlbrief rechtzeitig bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abzugeben.
Jede Briefwählerin und jeder Briefwähler muss selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief die Wahlbehörden rechtzeitig erreicht. Geht der Wahlbrief verspätet ein, bleibt die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl unberücksichtigt.