Landkreis Bad Kreuznach – Die 1. Strafkammer – Schwurgericht des Landgerichts Bad Kreuznach hatte den mittlerweile 61 Jahre alten Angeklagten aus Meddersheim, der angeklagt war, seine Ehefrau zunächst niedergeschlagen und dann erdrosselt zu haben, am 24.11.2016 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die Revision des Angeklagten, mit der er sich gegen seine Verurteilung gewandt hat, als offensichtlich unbegründet verworfen. Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.