Mannheim – Nachdem in den vergangenen Wochen die Gastronomie in der Neckarstadt im Fokus umfangreicher Kontrollen der Gaststättenbehörde stand, war es jetzt der Jungbusch.
Sieben Beschäftigte des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, darunter vier Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD), kontrollierten in den frühen Donnerstagabendstunden insgesamt neun Gastrobetriebe und ein Wettbüro.
Schwerpunkt der Kontrolle war die Überprüfung der Einhaltung des Spielrechts, aber auch die übrigen gaststättenrechtlichen Bestimmungen einschließlich des Jugend- und Nichtraucherschutzes wurden in die Kontrollen miteinbezogen. Vorausgegangen waren entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung zu Verstößen gegen das Spielrecht, die sich weitgehend als zutreffend erwiesen.
Acht Spielautomaten mussten im Verlauf der Kontrollaktion stillgelegt werden, weil die zulässige Anzahl an Automaten überschritten wurde oder deren Betrieb an der jeweiligen Örtlichkeit überhaupt nicht zulässig war. So stießen die Beamten in einem Wettbüro auf drei Geldspielgeräte, die hinter einem Sichtschutz verborgen aufgestellt waren. Für diese Geldspielgeräte ordnete die Staatsanwaltschaft heute die Beschlagnahmung an, woraufhin die Polizei die Geräte abholte.
In einem weiteren Betrieb hatte sich die Kontrolle offensichtlich bereits herumgesprochen. Der Betreiber hatte kurzerhand ein Spielgerät per Sackkarre aus dem Gastraum entfernt. Die Beamten ließen sich nicht täuschen, da das so aufgefundene Gerät noch betriebswarm war. Ebenso entdeckten die städtischen Kontrolleure einen Spielautomaten, bei dem die Zulassung der Spielsoftware seit einigen Monaten abgelaufen war. Noch vor Ort wurden die seither mit dem Gerät getätigten Umsätze ausgelesen. Diese werden dem Steueramt zur weiteren Prüfung zugeleitet. Alle Verstöße gegen das Spielrecht werden zur Anzeige gebracht.
In sämtlichen Betrieben wurden zudem geringere Verstöße gegen das Gaststättenrecht – wie fehlende oder veraltete Aushänge des Jugendschutzgesetzes, Mängel bei den Preisangaben aber auch zum Zeitpunkt der Kontrolle verschlossene oder nicht ausreichend gekennzeichnete Notausgänge – festgestellt. Diese wurden auf der Stelle mit Verwarnungsgeldern geahndet. Die Beseitigung wird vom KOD zeitnah nachkontrolliert werden. Sollten die Mängel dann nicht beseitigt sein, werden weitere Anzeigen folgen.
„Wir werden unsere Kontrollen weiterhin durchführen und gehen dabei selbstverständlich auch Hinweisen zu regelwidrigem Verhalten in der Gastronomie nach, die wir von außen erhalten“, so Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht. „Den wenigen schwarzen Schafen gehen wir konsequent nach, um auch auf diesem Weg zu signalisieren, dass rechtsstaatliche Regeln überall gelten und durchgesetzt werden. Gleichzeitig tragen wir etwas zu den Belangen des Jugendschutzes und zum Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger bei.“
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung kündigt an, gezielte Kontrollmaßnahmen bedarfsorientiert im gesamten Stadtgebiet fortzusetzen. Der KOD wird dabei zur Unterstützung miteingesetzt werden.