Mannheim – Ein halbes Jahr nach Eingabe des Bauantrags überreicht Bürgermeister Lothar Quast die Baugenehmigung für das Neue Technische Rathaus an GBG Geschäftsführer Karl-Heinz Frings am Baufeld im Glückstein Quartier.
Der nächste Schritt für den Bau des Neuen Technischen Rathauses ist getan. Baubürgermeister Lothar Quast blickt dementsprechend positiv dem Projekt entgegen: „Das Neue Technische Rathaus wird einen weiteren wichtigen Impuls für die Entwicklung des Glückstein-Quartiers setzen. Daher sind wir sehr froh, dass wir jetzt mit der Überreichung der Baugenehmigung in die nächste Phase der Umsetzung gehen werden“.
„Aktuell befindet sich das Projekt in dem anvisierten Zeitrahmen“, fügt GBG Geschäftsführer Karl-Heinz Frings an. Die Frist der Europaweiten Ausschreibung für Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Technischen Rathauses im Verhandlungsverfahren nach (VOB/A)* ist Anfang September beendet worden. Insgesamt sind Angebote von vier Bietern auf die Ausschreibung eingegangen. Das sind etwas weniger Angebote als erwartet. Grund hierfür ist die derzeitige hohe Nachfragesituation im Baugewerbe. Von ursprünglich sieben Bietinteressenten mussten aufgrund formaler Fehler zwei Interessenten von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Ein weiterer Interessent ist freiwillig zurückgetreten. Insgesamt werden nun in einer zweiten Phase, die Verhandlungen mit den vier Bietern ab Anfang Oktober aufgenommen.
Am Ende der Verhandlungen wird dann ein Generalunternehmer gefunden worden sein, der das große Bauprojekt im Glückstein Quartier umsetzen wird. Der Spatenstich soll im Frühjahr bzw. frühen Sommer 2018 erfolgen. Die Bauzeit von rund 30 Monaten ist nach wie vor gesetzt, so dass der Einzug der städtischen Mitarbeiter voraussichtlich Mitte des Jahres 2020 erfolgen kann. Auch an den Mietkosten die die Stadt Mannheim an den Vermieter GBG überweisen wird und die nach wie vor bei marktüblichen 14 bis 15 Euro liegen, wird sich nach derzeitigem Stand nichts ändern.
*(VOB/A) – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen _ Teil A